a) Bei Gratian.[^474]
Wenn ein Metropolit, an den Einer seiner Provincialbischöfe in eigener Angelegenheit appellirt hat, diesen auzuhören versäumt, so soll dieser seine Angelegenheit auf der nächsten Synode frei betreiben können und das gehalten werden, was nach Recht von dem Provinzialbischofe bestimmt worden ist.