9.
Es war umsonst. Dioskur sprach über Theodoret das Anathem aus und veranlaßte neue kaiserliche Dekrete vom Jahre 449, in denen Theodoret untersagt wurde, auf der nach Ephesus ausgeschriebenen Synode zu erscheinen, wenn er nicht etwa von der Synode selbst gerufen würde. Er wurde nicht gerufen, wohl aber von der Synode, der sogenannten Räubersynode (449), in ihrer dritten Sitzung auf Betreiben Dioskurs abgesetzt und vom Kaiser in sein früheres Kloster bei Apamea zurückverwiesen. Theodoret appellierte an den Papst Leo1, der dessen Absetzung für ungültig erklärte, aber S. 016 seinem Richterspruch zunächst keine Geltung verschaffen konnte2.
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Auf Grund der canones 3, 4 und 5 der Synode von Sardika. Vgl. Hefele, CG I ², 560―77. Über die Streitfrage, ob Theodoret eine Appellation im vollen Sinne des Wortes an Rom eingelegt habe, s. Hefele II ², 390 f. Jedenfalls hat Papst Leo S. 016 das Schreiben Theodorets als eine wirkliche Appellation aufgefaßt und behandelt. ↩
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Epp. 113. 116. 118. 145. 147. Migne 83, 1312. 1324. 1328. 1376. 1409. Vgl. dazu Hefele, CG ΙΙ ², 313―394. ↩