16. Von der Priesterweihe; Konstitution des vom Herrn geliebten Johannes.
Bezüglich der Weihe der Priester gebe ich, der vom Herrn Geliebte, euch Bischöfen die Vorschrift: Wenn du, o Bischof, einen Priester weihest, so lege du selbst die Hand auf sein Haupt unter Assistenz des Priesterthums und der Diakonen, und betend sprich: Allmächtiger Herr, unser Gott, der du durch Christum das All geschaffen hast und durch ihn für Alles entsprechend sorgest; denn der die Macht hat, Verschiedenes zu schaffen, hat auch die Macht, für dasselbe auf verschiedene Weise zu sorgen. Denn deßhalb sorgest du, o Gott, für die Unsterblichen einzig durch Bewachung, für die Sterblichen aber durch Nachkommenschaft, für die Seele durch die Hut der Gesetze, für den Leib durch Stillung seiner Bedürfnisse. Blicke also auf deine heilige Kirche, vermehre sie, vervielfältige ihre Vorsteher und gib ihnen die Kraft, mit Wort und That zu wirken zur Auferbauung deines Volkes. Sieh auch hin auf diesen deinen Diener, welcher durch Stimme und Urtheil des ganzen Kle- S. 290 rus ins Priesterthum aufgenommen wurde. Erfülle ihn mit dem Geiste der Gnade und des Rathes, auf daß er dein Volk reinen Herzens leite und unterstütze, gleichwie du auf dein auserwähltes Volk herabgesehen hast und dem Moses befahlst, Älteste auszuwählen, und du sie mit dem hl. Geiste erfülltest.1 Auch jetzt, o Herr, zeige dich willfährig, indem du den Geist deiner Gnade in uns bewahrst, damit er erfüllt von heilenden Kräften und lehrhaften Worten mit Milde dein Volk unterweise, dir reinen Herzens, keuschen Sinnes und freien Willens diene und das Heilige, so für das Volk gefeiert wird, tadellos vollbringe durch deinen Christum, mit welchem dir sei Ehre, Ruhm und Anbetung und dem hl. Geiste in Ewigkeit. Amen.
-
Exod. 18, 24. 28. ↩