21. Von der Weihe der Subdiakonen; Konstitution des Thomas.
Bezüglich der Subdiakonen verordne ich, Thomas, euch Bischöfen: Wenn du, o Bischof, einen Subdiakon weihst, S. 292 so lege ihm die Hand auf und sprich: Herr Gott, Schöpfer Himmels und der Erde und alles Dessen, was darin ist, der du am Zelte des Zeugnisses Aufseher aufgestellt hast zum Schütze deiner hl. Gefäße,1 blicke jetzt herab auf diesen deinen Diener, welcher zum Subdiakon erwählt worden ist, und verleih' ihm den hl. Geist, damit er die deinem Dienste geweihten Gefäße mit Würde behandle und immerdar deinen Willen erfülle, durch deinen Christus, mit welchem dir und dem hl. Geiste Ehre, Ruhm und Anbetung in Ewigkeit. Amen.
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Num. 3; I. Paral. 9. ↩