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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Règlement ecclésiastique Constitutiones Apostolorum Apostolische Konstitutionen und Kanones
Zweites Buch: Von dem Klerus.

12. Belehrung über die Behandlung der Sünder.

Richte, o Bischof, nach der Macht deines Amtes, wie Gott, aber die Büßer nimm auf, denn Gott ist ein Gott des Erbarmens. Den Sündern mache tadelnden Vorhalt, daß sie sich vom Irrthum abwenden, ermahne die Irrenden, die Standhaften ermahne zur Ausdauer im Guten, die Büßer nimm auf! Denn Gott der Herr hat auf Eidschwur den Büßern Nachlaß ihrer Schuld verkündet. Er spricht nämlich durch Ezechiel: „Sprich zu ihnen: So wahr ich lebe, spricht Gott der Herr, ich will nicht den Tod des Gottlosen, sondern daß der Gottlose sich bekehre von seinem Wege und lebe. Bekehret euch, bekehret euch von euren gar bösen Wegen! Denn warum wollet ihr sterben, S. 43 Haus Israel?”1 Hiemit befahl der Herr den Sündern, guter Hoffnung zu sein und, wenn sie Buße gethan, Rettung zu erwarten, auf daß sie nicht verzweifeln und unter der Macht der Missethaten erliegen, sondern mit Hoffnung auf Verzeihung sich zu Gott wenden und vor ihm ihre Sünden beweinen. Gott, der ja ein überaus guter Vater ist, wird ihrer Sünden nicht mehr gedenken und ihnen volle Verzeihung gewähren.


  1. Ezech. 33, 11. ↩

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