13. Die Wittwen haben die besondere Verpflichtung, für ihre Wohlthäter zu beten.
„Gepriesen seist du, o Gott, der du die Mitschwester erquickt! Segne, o Herr, und verherrliche den, welcher ihr den Liebesdienst erwiesen hat, so daß sein Werk in Wahrheit aufsteige zu dir und du dich seiner am Tage seiner Heimsuchung zu seinem Vortheile erinnern mögest. Aber auch meinen Bischof, segne, der dir recht gedient und die Spendung des Almosens an dürftige Mitschwestern gelehrt hat; verleihe ihm Ruhm und gib ihm die Krone der Herrlichkeit am Tage deiner Heimsuchung.”
Deßgleichen soll auch die Wittwe, welche Barmherzigkeit erlangt hat, für ihren Wohlthäter beten. S. 123