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Œuvres Athanase d'Alexandrie (295-373) Epistula ad Dracontium Unseres heiligen Vaters Athanasius, Erzbischofes von Alexandrien, Brief an den Dracontius (BKV)

9.

Da du nun solche Männer zum Vorbilde hast, mein lieber Dracontius, so sage nicht, und glaube es denen nicht, welche es sagen, daß das Amt eines Bischofes eine Veranlassung zum Fehlen sey, und daraus eine Gelegenheit zum Sündigen entspringe. Denn du darfst auch als Bischof Hunger und Durst leiden, wie Paulus. Du kannst dich des Weines enthalten, wie Timotheus; du kannst auch häufig fasten, wie Paulus gethan hat, damit du, während du so nach seinem Beispiele fastest, Andere durch deine Worte sättigest, und damit du, indem du durch die Enthaltung vom Trinken Durst leidest, Andere durch deine Lehre tränkest. Demnach sollen dir deine Rathgeber nichts solches einwenden. Denn wir kennen sowohl Bischöfe, welche fasten, als auch Mönche, welche essen. Wir kennen Bischöfe, welche sich des Weines enthalten, so wie Mönche, welche ihn trinken; wir kennen auch Bischöfe, welche Wunder wirken, und Mönche, die keine wirken. Auch gibt es Viele unter den Bischöfen, welche niemals geheirathet haben, dagegen gibt es Mönche, welche Kinder gezeugt haben, so wie wir auch sehen, daß Bischöfe Väter von Kindern gewesen sind, Mönche aber keine Nachkommenschaft gehabt haben1. Wir kennen auch Geistliche, welche S. 297 Hunger ertrugen, und Mönche, welche fasteten. Denn es ist sowohl erlaubt, so zu handeln, als auch nicht verboten, S. 298 anders zu verfahren. Aber ein Jeder ringe allenthalben; denn die Krone wird nicht nach dem Orte, sondern nach der Handlung verliehen.


  1. Nämlich die Bischöfe vor dem Empfange der heil. Weihen, und die Mönche vor dem Eintritte in den Mönchsstand. Es ist eine ausgemachte Sache, daß die Geistlichen, welche schon höhere Weihen hatten, im Oriente wie im Occidente in einer ununterbrochenen Enthaltsamkeit lebten. Ein Beweis hiervon ist die Aufforderung des persischen Statthalters zu Arbela an den heiligen Diakon und Märtyrer Aithilachas, welche so lautete: „Bete die Sonne an, iß Blut, heurathe!“ Der heil. Hieronymus versichert, adv. Vigilant. p. 281, daß die Kirchen des Morgenlandes von Aegypten und von Rom nur jene unter die Zahl der Geistlichen aufnahmen, welche die Enthaltsamkeit beobachteten, oder solche, welche zwar verehelicht waren, aber versprachen, ihre Weiber wie ihre Schwestern zu betrachten. Diese Kirchen umfaßten die drei großen Patriarchate von Rom, Alexandrien und Antiochien, oder des Orients. Man liest bei dem heil. Epiphanius, Haer. 59. Cathar. n. 4, daß jene, welche nur einmal verheirathet waren, so lange keine Bischöfe, Priester, Diakone, oder Subdiakone werden konnten, als ihre Weiber lebten, wofern sie sich nicht verpflichteten, in gänzlicher Enthaltsamkeit zu leben, besonders in den Ländern, wo die Kanone genau beobachtet wurden. Bei dieser Erzählung macht er sich dann selbst den Einwurf, warum an einigen Orten gewisse Geistliche doch Kinder hätten, und beantwortet ihn auf folgende Weise: „Es ist ein durch die Kanone verworfener Mißbrauch, den man der Lauheit oder Nachlässigkeit zuschreiben muß. Auch kommt dieses vielleicht von der Volksmenge her, oder davon, daß man für die heiligen Amtsverrichtungen sonst Niemanden auffinden kann.“ Dasselbe Gesetz wurde auch in Aegypten beobachtet. Denn Synesius schmeichelte sich, als er zum Bischofe von Cyrene oder Ptolomais erwählt wurde, er würde seine Weihung verhindern können, wenn er vorgäbe, ep. 20. p. 248, er könne sich nicht von seiner Frau trennen. Indessen wurde er doch geweiht, sey es nun, daß man ihn von dem allgemeinen Gesetze befreite, oder, was wahrscheinlicher ist, daß er nachher versprach, dasselbe ebenfalls zu beobachten. Sokrates sagt zwar, die Gewohnheit sey nach den Ländern verschieden; ein Geistlicher sey in Thessalien im Banne, wenn er bei seiner Frau wohne, obwohl er sie schon vor der Weihung geheirathet habe; dasselbe werde auch befolgt in Macedonien und in Griechenland, auch habe derselbe Gebrauch im Morgenlande Statt, obgleich kein ausdrücklich verbindendes Gesetz hierüber bestehe. Allein der heil. Hieronymus und der heil. Epiphanius kannten gewiß besser, als der Rechtsgelehrte von Constantinopel, die Kirchenzucht von Syrien und Palästina, wo sie den größten Theil ihres Lebens zugebracht hatten. Der Cölibat der Geistlichen stützt sich auf ein bloß kirchliches Gesetz, das aber vollkommen dem Geiste des Evangeliums gemäß ist, und von den Aposteln herzukommen scheint. Siehe Maistres Werk: Vom Pabste, übersetzt von Moriz Lieber, wo er Bd. ll, S. 37 und flg. trefflich hievon handelt. Auch in der Nationalsynode zu Augsburg vom Jahre 952, wo der heilige Ulrich nach den Erzbischöfen den ersten Sitz hatte, wurden acht Capitula erlassen. (Vergleiche Concil. Germ. von Schannat und Hartzheim, tom. Il, p. 622. u. flg.) wovon das erste Capitulum so lautet: „Si quis episcoporum, presbyterorum, diaconorum, subdiaconorumque uxorem acceperit, a sibi injuncto officio deponendus est, sicut in concilio carthaginensi tenetur Cap. XXV.“ Sieh auch den heil. Gregor den Großen, lib. I, ep. 44; lib. 4, cp. 34. ↩

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Unseres heiligen Vaters Athanasius, Erzbischofes von Alexandrien, Brief an den Dracontius (BKV)

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