Das Euchologium des Bischofs Serapion von Thmuis
S. 135 Haben wir in der sogenannten ägyptischen Kirchenordnung das älteste Rituale für Sakramentenspendung und andere Weihen vor uns, so birgt das Euchologium Serapions eine Neuredaktion von der Hand eines Bischofs und Theologen des vierten Jahrhunderts in sich. Zeitverhältnisse und theologische Strömungen bestimmten führende Geister, an den Gebetsformularien ändernd einzugreifen; als solcher tritt Bischof Serapion von Thmuis laut der Bezeugung der einzigen Handschrift des Euchologiums uns entgegen. Freund und Zeitgenosse des Einsiedlers Antonius und des großen Athanasius von Alexandreia stellte er seine Feder nicht bloß in den Dienst brieflichen Verkehrs oder exegetischer Arbeiten oder der Verteidigung kirchlicher Lehre gegen die Manichäer, sondern versuchte auch der Theologie seiner Zeit und deren Spekulation über Trinität, Sakramente und Sakramentalien in der Abfassung eines Rituale, das allerdings fast nur Gebete enthielt, Rechnung zu tragen. Weite Verbreitung scheint sein Euchologium nicht gefunden zu haben. Die Spuren davon in den späteren ähnlichen Sammlungen der Orientalen sind sehr gering. Offenbar hatte ihn ein Vergleich mit syrischen Formularen da und dort beeinflußt.
Die Handschrift des Athosklosters Hagia Lawra n. 149 (saec. XI) läßt keinen Zweifel darüber aufkommen, daß der Bischof Serapion von Thmuis (um die Mitte des vierten Jahrhunderts) das ganze Euchologium mit 30 Gebeten abgefaßt hat, und nicht etwa nur die Anaphora der Messe. Nach palaeographischen Anzeichen war die Vorlage der jetzigen Handschrift ein Rotulus (eine Rolle), auf dessen einen Seite vierzehn (längere), auf S. 136 dessen anderen Seite sechzehn (kürzere) Gebete zu stehen kamen. Jeweils das erste Gebet der beiden Seiten des Rotulus trug eine Überschrift, welche ausdrücklich Serapion als Verfasser nennt. Wir dürfen daher wohl auch die Abfassung der andern Gebete seiner Initiative zuschreiben.
Im ganzen lassen sich gegen sechs Gruppen von Gebeten unterscheiden. Als erstes Gebet ist in der jetzigen Handschrift das Dankgebet der Messe (Praefation) aufgezeichnet, es trägt die Überschrift: εὐχὴ προσφόρου Σαραπίωνος ἐπισκόπου [euchē prosphorou Sarapiōnos episkopou]. Doch läßt sich aus der Unterschrift des dreißigsten Gebets, das offenbar auf dem Rotulus die eine Seite beschloß, schließen, daß die Gebete zur Predigt und den Lesungen mit jenen Bitten für alle möglichen Stände Bestandteile der Messe vor der Praefation ausmachten; sie lautet: πᾶσαι αὗται εὐχαὶ ἐπιτελοῦνται πρὸ τῆς εὐχῆς τοῦ προσφόρου [pasai hautai euchai epitelountai pro tēs euchēs tou prosphorou] (all diese Gebete werden vor dem Darbringungsgebet [Praefation] verrichtet).
Wir dürfen demnach zur ersten Gruppe die Gebete zur Abendmahlsliturgie am Sonntag, und zwar jene der sogenannten Katechumenenmesse, rechnen. Sie begann mit einem „ersten Gebete am Sonntag“ (in der Anordnung der Handschrift n. 19), welche Lesungen und Predigt einleitete; dann folgt ein Schlußgebet nach der Homilie (n. 20). Das allgemeine Gebet für die Stände in der Kirche, das nach alter Gewohnheit diesen Wortgottesdienst beschloß, ist hier in eine Reihe von Einzelgebeten zerlegt, so daß ein Gebet für die Katechumenen (n. 21), für die Kranken (22), für Fruchtbarkeit (23), für die Kirche (24), für Bischof und Kirche (25), ein Kniebeugungsgebet (26), ein Gebet für die Gemeinde (27) einander folgen. Soweit lassen sich einheimisch ägyptische Vorbilder nachweisen; für drei folgende Gebete, welche zur Handauflegung über die Katechumenen (28), über die Laien (29) und über die Kranken (30) verrichtet wurden, gibt es keine Parallelen auf ägyptischem Boden. Es scheint, daß ihre Abfassung auf syrische Vorbilder zurückgeht. Bisherige Herausgeber ordneten sie den vorangehenden Gebeten insoferne ein, als sie die χειροθεσία κατηχουμένων [cheirothesia katēchoumenōn] (n. 28) zum Gebet für S. 137 die Katechumenen (n. 21) gruppierten und in ähnlicher Weise Gebet 27 und 29, 22 und 30 zusammenstellten. Es ist aber mehr als fraglich, ob eine solche Anordnung das Richtige getroffen hat. Der Verfasser hatte offenbar die letzteren drei χειροθεσίαι [cheirothesiai] nach fremden Mustern abgefaßt, ohne an ihre praktische Verwertung, die vielleicht auf ägyptischem Boden nie statthatte, gedacht zu haben. Es heißt demnach die Absicht des Redaktors mißkennen, wenn diese Gebete nicht als geschlossene Gruppe und als Fremdkörper in Ägypten betrachtet werden. Ob und welche Stelle in der ausgeübten Liturgie er ihnen anweisen wollte, gibt er selbst nirgends zu erkennen, wenn auch die Analogie der syrischen Liturgie auf jene bereits bezeichnete Kombination hinweist.
Nach dem allgemeinen Gebet folgten bekanntlich die Gabendarbringungen durch die Diakonen und der Friedenskuß. Beide gingen ohne Gebete seitens des Liturgen von statten. Erst mit der Praefation hebt eine zweite Gebetsgruppe an, welche in der jetzigen Handschrift Gebet n. 1—6 ausmacht. Das erste Gebet: εὐχὴ προσφόρου Σαραπίωνος ἐπισκόπου [euchē prosphorou Sarapiōnos episkopou], offenbar an der Spitze einer Seite des ursprünglichen Rotulus stehend, umfaßt das eigentliche Dankgebet mit dem dreimal „Heilig“ (Is. 6, 2, 3), eine Überleitung zu den Abendmahlsworten nach Art des liturgischen Papyrus. Die eigentlichen Herrnworte sind mit Sätzen umrahmt, welche den Opfergedanken in fast gleichlautenden Worten nicht weniger als fünfmal zum Ausdruck bringen. Eine Anrufung zur Herabkunft des Logos selbst (Epiklese) zur Verwandlung der Gestalten mit Bitten für das Volk, für die Verstorbenen, für die Gabendarbringenden beschließt diesen Teil.
So leicht man den alten Kern, welcher diesen Gebeten zugrunde liegt, herausschälen kann — er war jene Anaphora, die wir im liturgischen Papyrus vor uns haben —, ebenso offenbar ist die durch und durch subjektive Art des Redaktors, seine eigene Spekulation, seine zeitgenössische Theologie und die Rücksichtnahme auf syrische Parallelen hier wahrzunehmen. Letztere zeigt sich besonders in der Stellung der Diptychen nach der Epiklese.
S. 138 Die drei nächsten Gebete (zur Brotbrechung [n. 2], Segnung des Volkes vor der Kommunion [n. 3], nach der Kommunion des Volkes [n. 4]), sind Erweiterungen der Bitten, welche im liturgischen Papyrus und der Messe der sogenannten ägyptischen Kirchenordnung an die Epiklese sich anschließen. Man sieht aber auch aus dem wenig abwechslungsreichen Inhalt und Wortschatz der drei Gebete, daß Serapion bemüht war, gewisse Handlungen, wie das Brechen der Hostie und die Kommunion des Volkes mit Gebeten zu umgeben, zu deren Bildung ihm nicht eine glänzende sprachliche Begabung und formelle Schulung die Feder führte. Entsprechend den Anweisungen in der ägyptischen Kirchenordung folgten der Messe noch die Weihe von Öl, Wein und andern Eßwaren, in dem Euchologiun [= Euchologium] Serapions von Öl und Wasser (n. 5), welche mit eigenen Gebeten begleitet und beschlossen war, und ein Handauflegungsgebet nach der Weihe des Wassers und des Öles (n. 6).
Damit dürfte die Aufzählung der Gebete zur Abendmahlsliturgie erschöpft sein.
Übergehen wir zunächst drei Gebete (n. 12—14), so können die übrigen als Gebete eines Rituale für Taufe, Firmung, letzte Ölung und für das Begräbnis charakterisiert werden. Die Gebete zur Taufliturgie bestehen aus einem Gebet zur Wasserweihe (7), einem solchen für die Täuflinge (8), einem weiteren nach der Abschwörung (9), nach der Aufnahme (unter die zu Taufenden) (10), nach der Taufe und dem Herausgehen aus dem Wasser (11).
Die Gebete zur Firmung bestehen aus einem allgemeinen Vorbereitungsgebet (15 προσευχὴ Σαραπίωνος ἐπισκόπου Θμούεως. εὐχὴ εἰς τὸ ἄλειμμα τῶν βαπτιζομένων ) [proseuchē Sarapiōnos episkopou Thmoueōs. euchē eis to aleimma tōn baptizomenōn] und einem solchen zur Weihe des Chrisams, mit dem die Getauften gesalbt werden (16).
Die drei letzten Gebete betreffen die Weihe des Krankenöles, Brotes oder Wassers (17) und ein Gebet für den Verstorbenen, resp. zu dessen Beerdigung (18).
Dazwischen sind drei Gebete eingeschoben: zur Weihe des Diakons (12), des Priesters (13) und des Bischofs (14), welche in der ägyptischen Kirchenordnung ihre Parallelen haben.
S. 139 Es liegt kein Grund vor, die Abfassung des ganzen Euchologiums dem Bischof Serapion von Thmuis abzustreiten, trotzdem nur die einzige vorhandene Hs dafür Zeuge ist. Sie wurde zuerst entdeckt von A. Dmitrijewski (1894), welcher das Euchologium in der Zeitschrift der geistl. Akad. zu Kiew veröffentlichte, und wiederum neuentdeckt, da diese Ausgabe und ein Abdruck derselben (durch A. Parlov ) in Deutschland unbekannt blieb, durch G. Wobbermin (1898). Seitdem folgten eine Reihe von Ausgaben, Übersetzungen und Kommentaren von F. E. Brightman, P. Drews, A. Baumstark, J. Wordsworth und L. Duchesne, welche in den Prolegomena zur Neuausgabe von F. X. Funk, Didascalia et Constitutiones Apostolorum. Vol. II Paderbornae 1906, p. XL—XLII und bei O. Bardenhewer, Patrologie 3. Aufl., Freib. 1910, 224 f. aufgezählt sind. Vgl. Th. Schermann, Ägyptische Abendmahlsliturgien in ihrer Überlieferung dargestellt (Studien zur Gesch. und Kultur des Altertums, herausgegeben von Drerup, Grimme u. Kirsch VI. Bd. Heft 1—2), Paderborn 1912, S. 100 ff.
Der folgenden Übersetzung des Geistl. Rates Storf liegt die Textgestalt bei Funk, Didascalia etc. vol. II 159—195 zugrunde. Die folgende Anordnung der Gebete wurde nach den angegebenen Grundsätzen getroffen.