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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Basile de Césarée (330-379) Asceticon I (parvum) / Regulae fusius tractatae Fünfundfünfzig ausführliche Regeln in Frage und Antworten (BKV)
Die fünfundfünfzig ausführlichen Regeln in Form von Frage und Antwort
XV.

2.

Daher muß sowohl, um Dieses zu erreichen, als auch der übrigen Ehrwürdigkeit wegen die Wohnung der Kinder und der älteren Brüder abgesondert sein. Zugleich S. 87 wird auch das Haus der Mönche durch die Besorgung des für die Jungen nothwendigen Unterrichts nicht beunruhigt. Dagegen sollen die für den Tag vorgeschriebenen Gebete von den Kindern und Älteren gemeinschaftlich abgehalten werden. Denn durch den Eifer der Älteren gewöhnen sich die Kinder an Zerknirschung, wie denn die Älteren von den Kleinen bei ihren Gebeten nicht wenig unterstützt werden. Was dagegen Schlaf und Wachen, Zeit, Maß und Beschaffenheit der Nahrung angeht, so müssen den Kindern besondere Übungen und eine besondere Diät vorgeschrieben werden. Auch muß ihnen ein bejahrter Mann vorgesetzt werden, der vor den Übrigen erfahren ist und das Zeugniß der Sanftmuth hat, auf daß er mit väterlicher Milde und kluger Rede die Fehler der Jüngeren bessere, gegen jeden Fehler die passenden Heilmittel anwende und zwar so, daß dasselbe Mittel nicht nur eine Strafe für den Fehler, sondern auch für die Seele eine Übung in der Gelassenheit werde. Zürnt z. B. Jemand gegen seinen Altersgenossen, so soll er diesen zu bedienen und ihm nach Verhältniß des Vergehens unterthänig zu sein gezwungen werden; denn Gewöhnung an Demuth schneidet gleichsam das zornige Wesen der Seele fort, während die Erhebung uns meistens den Zorn einpflanzt. Hat er vor der Zeit Speise genommen, so soll er den größten Theil des Tages ohne Speise bleiben; hat man gefunden, er habe unmäßig oder unanständig gegessen, so werde er zur Essenszeit vom Tische entfernt und genöthigt, den Anderen, welche ordnungsmäßig speisen, zuzusehen, damit er sowohl durch die Entbehrung gestraft werde als auch Wohlanständigkeit lerne. Hat er ein unnützes Wort, Schmachvolles gegen den Nächsten, Unwahres oder sonst etwas Verbotenes gesagt, so werde er durch Fasten und Stillschweigen gezüchtigt.

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Fünfundfünfzig ausführliche Regeln in Frage und Antworten (BKV)

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