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S. 7 Kaum ein anderes Buch der Hl. Schrift ist so oft und mit soviel Aufwand von geistiger Kraft, freilich auch mit so weit auseinandergehenden Resultaten von den christlichen Theologen aller Jahrhunderte kommentiert worden wie der Brief des hl. Paulus an die Römer.
Daß der Römerbrief den Scharfsinn der Theologen zur Untersuchung reizte, mehr als jede andere der hl. Schriften, liegt in der gewaltigen Gedankenmacht, die in ihm beschlossen ruht. Die schwierigsten Probleme der christlichen Glaubenslehre wirft er auf, wie: Heilserlangung durch alttestamentliche Gesetzestreue und neutestamentlichen Glauben, das Verhältnis von Sünde und Gesetz, Verdienst und Gnade, eigener Mitwirkung zum Heil und göttlicher Vorherbestimmung, die Dogmen von der Erbsünde und der Erlösung durch Christus, und handelt über diese Fragen in oft recht verwickelten Gedankengängen.
Den ersten Kommentar zum Römerbriefe schrieb griechisch 0rigenes. In der Urschrift verloren gegangen, besitzen wir denselben nur in einer lateinischen Bearbeitung durch Rufinus (Migne, P. gr. XIV, 831–1294). Dieser hat jedoch die Urschrift nach eigenem Gutdünken gekürzt oder auch erweitert, so daß sich nicht immer genau feststellen läßt, was Urschrift und was Zugabe ist. Der älteste lateinische Kommentar ist der des Ambrosiaster aus der Zeit des Papstes Damasus (366—384). In der handschriftlichen Überlieferung dieses Kommentars wird als sein Verfasser ein Hilarius genannt, den der hl. Augustinus irrtümlich für Hilarius von Poitiers hielt. Wer dieser Hilarius war, ist nicht festzustellen, jedenfalls war es nicht der hl. Ambrosius, dem seit Kassiodors Zeiten diese „Commentaria in tredecim epistolas B. Pauli“ S. 8 zugeschrieben wurden. Seitdem Erasmus den Irrtum des Kassiodor aufgedeckt hat, heißt der Autor gewöhnlich Ambrosiaster, d. i. Pseudo-Ambrosius (Migne, P. l. XVII, 45–184). Ein dritter Kommentar des Römerbriefes der in die Zeit vor Johannes Chrysostomus hin aufreicht, ist der des hl. Ephraem des Syrers (ca. 306–373), „eine ziemlich sprunghafte und flüchtige Besprechung ausgewählter Stellen“1. Er ist in armenischer Übersetzung erhalten (herausg. von den Mechitaristen, Venedig 1836) und wurde von derselben Genossenschaft später ins Lateinische übertragen (S. Ephraem Syri comm. in epist. D. Pauli a patribus Mekitharistis translati, Venetiis 1893, 2–46).
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Zahn, Der Brief des hl. Paulus an die Römer, 1910, S. 24. ↩