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Œuvres Jean Chrysostome (344-407) Homilien über den I. Thessalonicher-Brief (BKV)
Fünfte Homilie.

3.

7. Denn Gott hat uns nicht zur Unlauterkeit berufen, sondern zur Heiligkeit.

Weil der Apostel vorher von dem Bruder gesprochen, der durch den Ehebruch Unrecht leide, und von der Strafe Gottes, die den Frevler treffe, so will er mit den obigen Worten darauf hinweisen, daß der Frevel auch nicht unbestraft bleibe, wenn er auch einem Ungläubigen zugefügt werde. Nicht um für den Beleidigten Rache zu nehmen, wird Gott den Frevler bestrafen, sondern weil dieser Gott selbst Schmach angethan hat. Gott hat dich berufen, und du hast ihm, der dich berufen, Schmach angethan. Darum fährt der Apostel fort:

8. Wer daher Dieses verwirft, der verwirft nicht Menschen, sondern Gott, der uns seinen heiligen Geist gegeben hat.

Die Sünde bleibt sich gleich, ob mit der Gattin eines Königs oder eines Sklaven begangen, weil Gott Strafe eintreten läßt, nicht aus Rücksicht auf die beleidigten Personen, sondern wegen seiner selbst. In dem einen wie in dem andern Falle bist du mit Schuld beladen, hast du Gott Schmach angethan. In beiden Fällen ist eine Ehe vorhanden und ist darum ein Ehebruch begangen worden. Und sollte Einer auch keinen Ehebruch begehen, sondern nur Un- S. 621 zucht verüben, so würde Gott dennoch, obwohl die Buhldirne keinen Mann hat, Rache nehmen, weil er sich selbst rächt. Denn bei einer derartigen That kommt nicht so fast die Beleidigung gegen den Ehegatten, als vielmehr die gegen Gott verübte in Betracht. Auch weiß es der Ehegatte nicht, Gott aber weiß es, wenn du dich auch so geberdest, als wüßtest du nicht, daß er es wisse. Oder sage, wenn der König Jemand in seiner Huld das Purpurkleid verleiht nebst vielen anderen Ehren, unter der Bedingung, daß er ein dieser Auszeichnung würdiges Leben führen müsse, und er geht nun hin und schändete ein Weib, — wen würde er dadurch entehren? Dieses oder den König, der ihn so hoch geehrt? Gewiß auch das Weib, mehr aber doch wohl den König.

Darum ermahne ich euch: Haltet euch frei von dieser Sünde! Denn gleichwie Ehefrauen, die sich Andern hingeben, von ihren Eheherren mit Fug und Recht bestraft werden, so werden auch die Sünder bestraft und, wohlgemerkt, nicht bloß nach römischem Rechte (nach weltlichem Gesetze), sondern von Gott. Der Ehebruch besteht nicht bloß darin, daß eine mit einem Manne vermählte Frau sich vergeht, sondern auch wenn ein Ehemann mit einer andern Frauensperson sich vergeht. Merket wohl auf meine Worte! Mögen sie auch Manchem sehr unangenehm sein, ich muß doch davon reden, auf daß die Sünder sich bekehren. Nicht bloß Derjenige begeht Ehebruch, welcher eine verheirathete Frau schändet, sondern auch Derjenige, welcher, selbst verehelicht, sich mit einer unverheirateten Frauensperson versündigt. Aber die Frau ist ja nicht verheiratet! wendet vielleicht Einer ein. Aber du bist verheiratet, du begehst einen Frevel, du sündigst gegen dein eigenes Fleisch. Oder warum ziehst du deine Gattin zur Verantwortung, wenn sie sich versündigen würde mit einem unverheirateten Manne? Weil sie einen Ehebruch begangen, wenn auch mit einem Unverheirateten, denn sie ist verehelicht und daher an einen Mann gebunden. Und S. 622 so bist auch du an deine Frau gebunden, und würdest du dich verfehlen, so wäre deine That ein Ehebruch. „Wer sein Weib entläßt, außer um des Ehebruches willen, der macht, daß sie die Ehe bricht, und wer die Entlassene zur Ehe nimmt, der bricht die Ehe.“1

Wenn nun schon Derjenige die Ehe bricht, welcher eine Entlassene heirathet, um wie viel schuldiger ist dann Der, welcher bereits verehelicht ist und noch dazu sich mit einer solchen Entlassenen versündigt! Das ist wohl Jedem klar. Diese Bemerkungen hielt ich besonders der Männer wegen für rathsam. Denn mit Bezug auf solche hat Christus die schauerlichen Worte gesprochen: „Ihr Wurm wird nicht sterben und das Feuer nicht erlöschen.“2


  1. Matth. 5, 32. ↩

  2. Mark. 9, 47. ↩

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Commentaire sur la première épitre aux Thessaloniciens Comparer
Homilien über den I. Thessalonicher-Brief (BKV)

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