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Kirchliche Hierarchie (Edith Stein)
§ 6.
Vielleicht wirst Du sagen, wir hätten dies richtig ausgeführt, Du seist aber im Zweifel, weshalb der Bischof die göttliche Milde um Sündenvergebung für den Verstorbenen anflehe und um ein gleiches, lichtvolles Los mit den gottähnlichen Männern. Denn wenn jeder von der göttlichen Gerechtigkeit den Lohn für das erhält, was er im gegenwärtigen Leben Gutes oder Böses getan hat, der Verstorbene aber seine Taten in diesem Leben abgeschlossen hat, wie könnte ihm dann ein Gebet des Bischofs zu einem andern Los verhelfen, als er es in diesem Leben verdient hat?
Freilich weiß ich aus der Heiligen Schrift sehr wohl, daß jedem sein Los nach seinen Verdiensten zuteil wird. Denn sie spricht: Der Herr hat bei sich beschlossen, und jeder wird davontragen, was seinem Körper gebührt, je nachdem er ihn gebraucht hat, Gutes oder Böses. Die Fürbitten der Gerechten aber nützen auch in diesem Leben, erst recht nach dem Tode nur denen, die heilige Fürbitten verdienen, wie uns die wahre Überlieferung der Schrift lehrt. Hat etwa Saul von Samuel Hilfe erfahren? Oder hat dem hebräischen Volk die Fürbitte der Propheten etwas genützt? Wie wenn nämlich jemand, der sich die Augen ausgestochen hat, um Anteil am Sonnenlicht bitten wollte, wenn die Sonne gesunden Augen ihr Licht spendet, so würde sich jemand an eine eitle und unmögliche Hoffnung hängen, wenn er die Fürbitten der Heiligen anriefe, aber die ihrer Natur entsprechenden Handlungen austriebe, die göttlichen Gaben vernachlässigte und von den klarsten und wohltätigen Geboten Gottes abwiche.
Dies aber behaupte ich in Übereinstimmung mit der Heiligen Schrift: daß die Fürbitten der Heiligen in diesem Leben sehr nützlich sind, wenn jemand vor Verlangen nach den göttlichen Gaben brennt, auch in der rechten Verfassung zu ihrem Empfang ist, sich aber seiner Schwäche bewußt ist und einen heiligen Mann angeht, er möge ihm helfen und Gott für ihn bitten: So wird er den größten Nutzen von ihm haben; er wird nämlich die erbetenen göttlichen Gaben erlangen, da die göttliche Güte ihn aufnimmt und seine eigene gottesfürchtige Erkenntnis, die Ehrfurcht vor den Heiligen, das lobenswerte Verlangen nach den erbetenen heiligen Fürbitten und die entsprechende gottähnliche Verfassung ihm zu Hilfe kommen. Denn das ist durch göttliche Bestimmungen festgesetzt, daß die göttlichen Gaben denen, die des Empfangs würdig sind, nach der gottgeziemenden Ordnung von denen gespendet werden, denen die Austeilung übergeben ist. Wer diese heilige Ordnung verletzt und, von unseliger Überhebung verführt, sich des vertrauten Umgangs mit Gott für würdig hält und die Heiligen verachtet, wer Gottes unwürdige, unheilige Dinge erbittet und kein lebhaftes Verlangen nach göttlichen Dingen hat, wie es ihm entspräche, der wird durch sich selbst nicht erlangen, was er töricht erbittet.
Was unsere göttlichen Lehrer uns über das Gebet, das der Bischof über den Verstorbenen spricht, mitgeteilt haben, müssen wir nun darlegen.
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Kirchliche Hierarchie (BKV)
§ 6.
*1) Ein Einwand gegen das Vorgebrachte: Wie kann der Bischof jene erwähnte Doppelbitte für den Verstorbenen tun, da jedem vergolten wird nach den Werken dieses Lebens, der Tote aber das irdische Leben bereits beendigt hat. 2) Die Lösung des Einwandes:
- a) Allerdings wird jeder das Los erlangen, welches seinen Werken als Vergeltung entspricht (2. Kor. 5, 10).
- b) Die Fürbitten der Gerechten sind andrerseits nur für die Würdigen mit Erfolg begleitet; wer dieselben begehrt und zugleich die Gebote Gottes vernachlässigt, klammert sich an vergebliche Hoffnungen, wie das Beispiel Sauls und des israelitischen Volkes beweist.
- c) Die Bedingungen, unter denen das Gebet der Heiligen sich schon in diesem Leben, d. h. für die Lebenden nützlich erzeigt, sind frommes Verlangen, demütige Bitte um Gebetsbeistand, Erkenntnis der eigenen Hilfsbedürftigkeit, Ehrfurcht vor dem Heiligen, gottähnliche Verfassung.
- d) Unter den genannten Voraussetzungen ist für die Ausspendung der göttlichen Gnaden die rechte Ordnung und Abstufung des Gebens und Empfangens hergestellt. Im andern Falle würde man bei der unverständigen und kecken Bitte nicht erhört werden.
- e) Ein näheres Eingehen auf das Gebet des Hierarchen soll die Sache noch S. 199 mehr erläutern, zumal soweit es die Verstorbenen betrifft. *
Du möchtest nun vielleicht einwenden, es sei das zwar richtig von uns gesagt, es bleibe dir aber eine Schwierigkeit hinsichtlich der Frage, warum der göttliche Hierarch zur urgöttlichen Güte bete und sie für den Verstorbenen um Verzeihung seiner Fehltritte und um Verleihung eines Loses bitte, das, mit dem Lose der Gottverklärten auf gleicher Stufe, aufs herrlichste erglänzt. Denn wenn jeder von der göttlichen Gerechtigkeit die Vergeltung für das empfangen wird, was er im gegenwärtigen Leben Gutes oder Böses getan hat, der Entschlafene aber seine diesem Leben zukommende Tätigkeit beendigt hat, welches Gebet des Hierarchen kann ihn dann an eine andere Ruhestätte einsetzen als eben jene, welche für ihn und sein Leben hier auf Erden die gebührende Vergeltung bildet?
Ich weiß nun im Anschluß an die heilige Schrift recht gut, daß jeder das Los erlangen wird, welches seiner Vergeltung entspricht. Denn, sagt sie, der Herr hat bei sich abgeschlossen1, und es wird ein jeder die Werke seines Leibes ernten, je nachdem er Gutes oder Böses getan hat. Aber die wahren Überlieferungen der Schrift lehren uns auch dies, daß die Gebete der Gerechten in diesem Leben und insbesondere nach dem Tode nur für diejenigen wirksam sind, welche der frommen Gebete würdig erscheinen. Oder was hatte Saul für einen Nutzen von Samuel? Was frommte dem jüdischen Volke das Gebet der Propheten? Wie wenn jemand, der sich die eigenen Augen ausreißt, des Lichtes der Sonne zu genießen verlangte, welche ihre Strahlen den unversehrten Augen spendet, so klammert sich derjenige an unmögliche und eitle Hoffnungen, welcher die Fürbitten der Heiligen begehrt, aber durch seine Vernachlässigung der urgöttlichen Gaben und durch seine Abkehr von den S. 200 hellstrahlenden und segenspendenden Geboten die von Natur aus heilige Wirkungskraft jener Fürbitten vereitelt.
Ich sage aber im Einklang mit der heiligen Schrift, daß die Gebete der Heiligen durchaus nützlich sind unter folgenden Bedingungen: Wenn jemand voll Verlangen nach heiligen Gnaden und mit einer heiligen Verfassung für deren Empfang sich im Bewußtsein seiner Unzulänglichkeit an einen heiligen Mann wendet und ihn bittet, ihm ein Mithelfer und Mitbeter zu werden2, so wird er von ihm durchaus einen Nutzen gewinnen, der jeden andern Gewinn übertrifft. Denn er wird die göttlichsten Gnaden, den Gegenstand seiner Bitten, erlangen und die urgöttliche Güte wird ihm ihre Arme öffnen, weil er eine demütige Selbsterkenntnis, eine fromme Scheu vor dem Heiligen, ein lobenswertes Verlangen nach Erfüllung seiner frommen Gebete und eine entsprechende, gottähnliche Verfassung besitzt. Denn durch die urgöttlichen Gerichte ist diese Vorausbestimmung getroffen, daß die göttlichen Gnaden den würdigen Empfängern nach einer Gott geziemenden Ordnung durch die würdigen Ausspender mitgeteilt werden. Wenn nun jemand diese heilige, schöne Ordnung mißachten und als Opfer einer unglückseligen Meinung sich für den Verkehr mit der Urgottheit ausreichend tauglich erachten sollte, so wird er auch die Heiligen geringschätzen. Und wahrlich, wenn er die Gottes unwürdigen und unheiligen Bitten stellte, ohne das intensive und gehörige Verlangen nach den göttlichen Dingen zu haben, so wird er aus eigener Schuld mit seiner unverständigen Bitte keinen Erfolg erzielen. Wir müssen aber über das erwähnte Gebet, das der Hierarch über dem Entschlafenen verrichtet, die von unsern gotterfüllten Führern auf uns gekommene Überlieferung auseinandersetzen.
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Wo ist das Schriftwort, das D. hier im Auge hat? Es findet sich kein Text in der zitierten Form ἀπέκλεισε ὁ Κύριος κτλ. Das Scholion bei Maximus (κλαίειν μετὰ κλαιόντων) legt nahe, daß die Lesart aus ἀπέκλαυσε (Luk. 19, 41) verderbt ist. ↩
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Cyr. v. Jerus. gebraucht bei dem gleichen Einwand auch eine ähnliche Lösung, indem er auf einen König hinweist, der in seinem Zorn gegen böse Untertanen sich durch brave Untertanen versöhnen läßt cat. 23, 10 (M. 33, 1116 B). ↩