§ 5.
Der göttliche Stand der Bischöfe ist also der erste jener Stände, die Gott schauen.
Er ist zugleich der höchste und der letzte, da in ihm die Ordnung unserer Hierarchie zum Abschluß und zur Vollendung kommt. Denn wie die gesamte Hierarchie auf Jesus zurückweist, so jede einzelne auf ihren obersten Priester. Die Kraft der hierarchischen Ordnung macht sich zwar in allen heiligen Ständen geltend und wirkt durch alle heiligen Stände die Geheimnisse der eigenen Hierarchie, aber diesem hat das göttliche Gesetz vor den übrigen Ständen göttlichere Pflichten zu seinem Dienst zuerteilt.
Dies sind die vorzüglichsten Abbilder der vollendenden Kraft Gottes, wodurch alle göttlichen Sinnbilder und heiligen Ordnungen Vollendung erhalten. Es werden zwar von den Priestern verehrungswürdige Sakramente vollzogen, jedoch wird niemals ein Priester jene göttliche Wiedergeburt wirken ohne jene göttliche Salbe, noch die Geheimnisse der heiligen Kommunion feiern, ohne daß die Sinnbilder der Kommunion auf den göttlichen Altar gebracht wurden, ja er wird nicht einmal Priester sein ohne Beförderung zu dieser Würde durch bischöfliche Weihe. Deshalb hat das göttliche Gesetz die Weihe der hierarchischen Stände, die Weihe der göttlichen Salbe und die heilige Segnung des Altars ausschließlich den vollendenden Kräften der göttlichen Bischöfe vorbehalten.