§ 2.
Jenes Hinzutreten zum göttlichen Altar nun und die Kniebeugen bedeuten, daß alle, die für die heiligen Stände geweiht werden, ihr eigenes Leben Gott, dem Urheber der Weihe, völlig unterordnen müssen und Ihm ihr ganzes geistiges Wesen völlig rein und befreit von Makeln und einförmig darbringen, damit es, soweit möglich, würdig sei des göttlichen Tempels und Altares Dessen, der gottähnliche Herzen auf noch heiligere Weise weiht.