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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Grégoire de Tours (538-593) Historiarum libri x Zehn Bücher fränkischer Geschichte
Zehntes Buch.

28. Von der Taufe Chlothars II.

Danach schickte sie Gesandte an König Gunthramn und sprach: „Möchte doch mein königlicher Herr nach Paris kommen, meinen Sohn, seinen Neffen, zu sich nehmen und ihn durch das Sakrament der Taufe weihen lassen, und möchte es ihm gefallen, ihn selbst aus dem heiligen Taufbade zu heben und ihn wie seinen Pflegesohn zu halten". Da dies der König vernahm, ließ er die Bischöfe Aetherius von Lyon1 Syagrius von Autun2 Flavius von Chalon3 und andre, die er sonst hierzu erwählte, aufbrechen und nach Paris gehen, indem er angab, daß er selbst alsbald ihnen folgen werde. Es waren auch zu diesem Tage viele Große aus seinem Reiche erschienen, Haus- S. 145 ü. Hofmeister und Grafen, um alles Notwendige für den königlichen Hofhalt vorzubereiten. Der König wurde aber, als er schon den Entschluß gefaßt hatte abzureisen, durch ein Fußübel zurückgehalten. Als er jedoch hergestellt war, ging er nach Paris, und begab sich von dort sofort nach dem Hofe von Rueil in dem Gebiet dieser Stadt, ließ den Knaben kommen und befahl alles in dem Dorfe Nanterre(1) zur Taufe zu rüsten.

Indessen erschienen aber Gesandte König Childeberts bei ihm und sprachen: „Das wahrlich hast du jüngst deinem Neffen Childebert nicht versprochen,(2) daß du mit seinen Feinden Freund-schaft schließen würdest. Aber wie wir sehen, hältst du nicht nur nichts von deinen Versprechungen, sondern handelst vielmehr gerade dem entgegen, was du gelobt hast, und setzest jenen Knaben in der Stadt Paris als König auf den Thron(3) Gott aber wird Richter sein darüber, daß du dessen nicht gedenkst, was du aus freien Stücken versprochen hast". Da sie so sprachen, antwortete ihnen der König: „Gegen das Versprechen, das ich meinem Neffen König Childebert gegeben habe, werde ich nicht fehlen; nur muß er daran keinen Anstoß nehmen, wenn ich seinen Vetter, meines Bruders Sohn, aus dem heiligen Taufbad hebe, da ja der Aufforderung hierzu sich kein Christenmensch entziehen darf(4) Und ich komme derselben, wie Gott S. 146 dies am besten weiß, ohne irgendeinen argen Gedanken, und nur in der aufrichtigsten Gesinnung eines reinen Herzens nach, weil ich mir sonst den Zorn Gottes zuzuziehen fürchte. Es ist auch keine Erniedrigung für mein Geschlecht, wenn ich ihn aus der Taufe hebe. Denn wenn Herren ihre Knechte aus der heiligen Taufe heben, wie sollte mir dies nicht bei einem nahen Verwandten zustehen, und warum sollte ich ihn durch das Sakrament der Taufe nicht zu meinem geistlichen Sohn machen können? Gehet also von dannen und meldet eurem Könige: „Den Vertrag, den ich mit dir geschlossen, will ich unverkürzt halten, und wenn nicht ein Verschulden von deiner Seite ihn brechen sollte, von mir soll er gewiß nicht gebrochen werden". So sprach er, und die Gesandten gingen von dannen. Der König trat aber zu dem heiligen Taufwasser und bot den Knaben zur Taufe dar. Und als er ihn heraushob, ließ er ihn Chlothar nennen und sprach: „Es gedeihe der Knabe und mache dereinst wahr, was sein Name besagt4 auch blühe er in solcher Fülle der Macht, wie einst der, dessen Namen er erhalten hat"[^5] Nachdem das Sakrament verwaltet war, lud er das Knäblein zu Tische und beschenkte es mit reichlichen Spenden. In gleicher Weise wurde auch von diesem der König wieder zum Mahle geladen, ging dann mit reichen Geschenken bedacht von dannen und beschloß nach der Stadt Chalon zurückzukehren.

[^5] Chlothar I., der das ganze Merovingerreich vereinigte. Gregor konnte noch nicht ahnen, wie dieser Wunsch König Gunthramns einst in Erfüllung gehen sollte, indem dieser Knabe durch den Tod Gunthramns und die Vernichtung von Sigiberts Stamm das Reich Chlothars I. in seinem ganzen Umfange gewinnen sollte.


  1. B. IX. Kap. 41. ↩

  2. B. V. Kap: 5. v. IX. Kap. 23.41. ↩

  3. B. V. Kap. 45.  ↩

  4. Chlothar stammt von einer Wurzel diu hören, der u. a. das lateinische in-o1utu8, das neuhochdeutsche „laut" entspricht; also etwa —„berühmt". E. Förstemann, Altdeutsches Namenbuch 12,848. ↩

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