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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Grégoire de Tours (538-593) Historiarum libri x Zehn Bücher fränkischer Geschichte
Zweites Buch.

40. Vom Ende Sigeberts des Alten und seines Sohnes

Als aber Chlodovech nun seinen Sitz zu Paris hatte, schickte er heimlich zum Sohne des Sigebert und sprach: »Siehe dein Vater ist alt, schwach zu Fuß und hinkt1 Stürbe er, so würde dir mit unserer Unterstützung sein Reich mit Recht zuteil werden«. So wurde jener zur Herrschsucht verlockt und sann darauf, wie er den Vater tötete. Und da dieser einst Köln verließ und über den Rhein ging, um im Buchonischen Walde2 umherzuschweifen, als er da um Mittag in seinem Zelte schlief, kamen gedungene Mörder über ihn, und sein Sohn ließ ihn töten, um selbst die Herrschaft an sich zu reißen. Aber Gott ist gerecht, und er fiel selbst in die Grube, die er seinem Vater schändlich gegraben hatte. Er schickte nämlich alsbald Boten an König Chlodovech und ließ ihm den Tod seines Vaters melden. Die sprachem

»Mein Vater ist tot, und sein Reich und seine Schätze sind mein. Sende etliche von deinen Leuten zu mir, und willig will ich dir schicken, was dir von den Schätzen meines Vaters gefällt.« Jener aber sprach: »Dank für deinen guten Willen! Wenn unsere Leute zu dir kommen, so zeige ihnen, ich bitte dich, nur alles, du magst es dann selbst behalten« Und da sie kamen,

öffnete er ihnen den Schatz seines Vaters. Als sie nun dies und jenes in Augenschein nahmen, sagte er: »Jn diesen Kasten pflegte mein Vater feine Goldstücke zu legen« »Stecke doch einmal deine Hand hinein bis auf den Boden,« sagten sie, S. 124 »damit du uns alles zeigs «« Er tat dies und beugte sich tief. Da aber erhob einer den Arm und hieb ihm mit der Axt in den Hirnschädel So traf ihn dasselbe Los, das er ruchlos seinem Vater bereitet hatte.

Da aber Chlodovech hörte, daß Sigebert getötet, wie auch sein Sohn, kam er an Ort und Stelle und berief alles Volk.

»Hört« sprach er darauf, »was sich zugetragen hat. Während ich die Schelde entlang fuhr3, trachtete Chloderich, der Sohn meines Vlutsvetters, seinem Vater nach der Herrschaft und machte ihn glauben, ich wolle ihn töten. Als dieser deshalb durch den Vuchonischen Wald floh, schickte er ihm Mörder nach und ließ ihn ermorden. Darauf wurde er selbst, während er seines Vaters Schätze auftat, von irgend einem mir unbekannten Manne gleichfalls erschlagen. An allem diesen bin ich durchaus ohne Schuld, denn das Blut meiner Stammvettern darf ich ja nicht vergießen, und schändlich wäre es, wenn ich es täte. Da es jedoch einmal so gekommen ist, so gebe ich euch diesen Rat: Wenn es euch genehm, so wendet euch zu mir, daß ihr sicher lebt unter meinem Schutze.« Als sie dies vernahmen, schlugen sie unter lautem Zuruf an ihre Schilde, hoben ihn auf den Schild und setzten ihn zum König über sich4. So empfing er Sigeberts Reich und S. 125 seine Schätze5 und es kamen die Leute desselben unter seine Herrschaft Gott aber warf Tag für Tag seine Feinde vor ihm zu Boden und vermehrte sein Reich, darum, daß er rechten Herzens vor ihm wandelte und tat, was seinen Augen wohlgefällig war6.


  1. Vgl. Kap. 37. Sigebert war König der ribuarischen Franken, die von der Elllaas aus östlich wohnten, beide Ufer des Jiheins beherrschten und ntindisstestts bis FUWCI khk Ciebiet erstreckte» Der Name bezeichnet die am Ufer wohnenden Franken, d. h. am Rheinufetz Der Hauptsitz des Stammes war Köln. ·  ↩

  2. Jn Hessen bei Fulda ↩

  3. Gut erklärt von Junghans a. a. O. 112 Anm. L: »Die Schelde, an welcher Chlodovechs alter Königssitz lag, ist hier typisch gebraucht, um Chlodovechs Land zu bezeichnen. Der Sinn ist: ,während ich mitten in meinem Lande war. also von dem, was hier vorging, nichts wissen konnte« «. « ↩

  4. Es ist auffällig, daß bei den ribuarischen Franken diese Schilderhebung stattfindet, während ihrer unten nicht gedacht wird, als Chlodovech sich zum Komg der Stämme auffchwang, die Chararich und Ragnachar beherrscht hatten. Chlodovech scheint demnach hier sich auf ein Erbrecht gestützt zu haben. WähkSUd e! VI! He« Ribuariern sein Recht nur auf die Stimme des Volkes gründen konnte. Die Komge des Merovingischen Hauses sahen ihre Monarchie als eine erbliche an; wir hoten deshalb nichts von einer Schilderhebung »War dagegen das alte Königsgeschlecht erloschen, oder lag sonst ein Anlaß vor, die Wahl zu akzentuieketlp sp WUVVE P« Erkorene aus den Schild erhoben, um unter allgemeinem ZUkUf UND Wassetlschlas der Wahloersammlung gezeigt zu werdens« Vgl. J. Grimm, Deutsche Rechtsaltettümek (4. Aufl.) 1, 323 ff., Waitz, Verfasfungsgeschichte (3. Aufl.) lI I, 52 und Ists. BkUUUeD Deutsche Rechtsgeschichte I (2. Aufl.) 167, 178. Nur dreimal wird die Schtlderhebung bei Gregor erwähnt; »1. an dieser Stelle, 2. B. IV. Kap. 51, wo erzählt wird, wie die Franken, die ihren König Chilperich verließen, sich König Sigebert anschlossen und ihn auf den Schild erhoben und Z. V. VIL Kap. 10, als eine Partei im Lande Von ihrem bisherigen Könige abfiel und den Prätendenten Gundobald auf den Schild hob. Jn allen diesen Fällen genügte es für die Fürsten nicht, wenn sie sich auch zum Teil auf ein Erbrecht stützen mochten, sich auf dies allein zu berufen, sie mußten auch die Stimme des Volks für sich haben. Die merovingischen Könige, die nach unbestrittenem Erbrecht folgten, haben sich dagegen nicht auf den Schild heben lassen. Vgl. Löbell, Gregor von Tours und seine Zeit, 180, Anm. 1. ↩

  5. Zum ersten Male begegnet uns hier der »Schatz« als Attribut des fränkischen Königtums, als das er noch unzählige Male bei Gregor erscheint (z. B. gleich nachher Kap. 41, 42; vgl. auch oben Kap. 37). »Macht und Ansehen des germanischen Volkskönigs beruhten einst vornehmlich auf dem persönlichen Einflusse, den er auf seine Umgebung und auf sein Volk auszuüben verstand. Dieser Einfluß hing aber zum guten Teile von dem Reichtum ab, über den der König verfügte. Der Königshort ist darum von dem Begriff des germanischen Königtums geradezu untrennbar. Geschichte und Sage legen auf ihn das größte Gewicht« Brunner, Deutsche Rechtsgeschichte I1, 67. ↩

  6. Man hat hierin wohl eine Villigung der Greuel Chlodovechs gesehen und deshalb schwere Beschuldigungen gegen Gregor erhoben. Vgl. dagegen Löbell a. a. O. S. 213. Gregor sieht vielmehr das unausgesetzte Glück Chlodovechs als einen besonderen Beweis der göttlichen Gnade an, die er sich durch die Taufe und das Bekenntnis zur rechtgläubigen Kirche (vgl. die Einleitung fzum dritten Buch) gewonnen hatte. Diese Gnade verließ Ehlodvvech nicht, trotz aller seiner Verbrechen, die Gregor unverhüllt darstellt. Schlosser sagt mit Recht: »Seine Erzählung der Greuel, nackt und wahr, ist ja Mißbilligung.« ↩

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