3. (1. Cap.)1 Ohne Wissen des Metropoliten S. 15 darf kein Bischof ordiniren (einen anderen Bischof).
Zuerst, daß „ohne Wissen des Metropoliten kein (Bischof) zu ordiniren wage; denn unverletzlich ist das Urtheil, welches durch die Aussprüche Vieler bekräftigt wird; auch wage es nicht ein Bischof (allein) zu ordiniren, damit das Amt nicht diebisch übertragen zu sein scheine. Denn das ist auch auf der Synode in Nicäa2 beschlossen und bestimmt worden."3