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On Monogamy
Chapter X.--St. Paul's Teaching on the Subject.
From this point I see that we are challenged by an appeal to the apostle; for the more easy apprehension of whose meaning we must all the more earnestly inculcate (the assertion), that a woman is more bound when her husband is dead not to admit (to marriage) another husband. For let us reflect that divorce either is caused by discord, or else causes discord; whereas death is an event resulting from the law of God, not from an offence of man; and that it is a debt which all owe, even the unmarried. Therefore, if a divorced woman, who has been separated (from her husband) in soul as well as body, through discord, anger, hatred, and the causes of these--injury, or contumely, or whatsoever cause of complaint--is bound to a personal enemy, not to say a husband, how much more will one who, neither by her own nor her husband's fault, but by an event resulting from the Lord's law, has been--not separated from, but left behind by--her consort, be his, even when dead, to whom, even when dead, she owes (the debt of) concord? From him from whom she has heard no (word of) divorce she does not turn away; with him she is, to whom she has written no (document of) divorce; him whom she was unwilling to have lost, she retains. She has within her the licence of the mind, which represents to a man, in imaginary enjoyment, all things which he has not. In short, I ask the woman herself, "Tell me, sister, have you sent your husband before you (to his rest) in peace?" What will she answer? (Will she say), "In discord?" In that case she is the more bound to him with whom she has a cause (to plead) at the bar of God. She who is bound (to another) has not departed (from him). But (will she say), "In peace?" In that case, she must necessarily persevere in that (peace) with him whom she will no longer have the power to divorce; not that she would, even if she had been able to divorce him, have been marriageable. Indeed, she prays for his soul, and requests refreshment for him meanwhile, and fellowship (with him) in the first resurrection; and she offers (her sacrifice) on the anniversaries of his falling asleep. For, unless she does these deeds, she has in the true sense divorced him, so far as in her lies; and indeed the more iniquitously--inasmuch as (she did it) as far as was in her power--because she had no power (to do it); and with the more indignity, inasmuch as it is with more indignity if (her reason for doing it is) because he did not deserve it. Or else shall we, pray, cease to be after death, according to (the teaching of) some Epicurus, and not according to (that of) Christ? But if we believe the resurrection of the dead, of course we shall be bound to them with whom we are destined to rise, to render an account the one of the other. "But if in that age they will neither marry nor be given in marriage, but will be equal to angels,' 1 is not the fact that there will be no restitution of the conjugal relation a reason why we shall not be bound to our departed consorts?" Nay, but the more shall we be bound (to them), because we are destined to a better estate--destined (as we are) to rise to a spiritual consortship, to recognise as well our own selves as them who are ours. Else how shall we sing thanks to God to eternity, if there shall remain in us no sense and memory of this debt; if we shall be re-formed in substance, not in consciousness? Consequently, we who shall be with God shall be together; since we shall all be with the one God--albeit the wages be various, 2 albeit there be "many mansions", in the house of the same Father 3 having laboured for the "one penny" 4 of the self-same hire, that is, of eternal life; in which (eternal life) God will still less separate them whom He has conjoined, than in this lesser life He forbids them to be separated.
Since this is so, how will a woman have room for another husband, who is, even to futurity, in the possession of her own? (Moreover, we speak to each sex, even if our discourse address itself but to the one; inasmuch as one discipline is incumbent [on both].) She will have one in spirit, one in flesh. This will be adultery, the conscious affection of one woman for two men. If the one has been disjoined from her flesh, but remains in her heart--in that place where even cogitation without carnal contact achieves beforehand both adultery by concupiscence, and matrimony by volition--he is to this hour her husband, possessing the very thing which is the mean whereby he became so--her mind, namely, in which withal, if another shall find a habitation, this will be a crime. Besides, excluded he is not, if he has withdrawn from viler carnal commerce. A more honourable husband is he, in proportion as he is become more pure.
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Über die einmalige Ehe (BKV)
10. Kap. Die Ehen der Christen werden nicht durch den Tod des einen Teils getrennt, sondern dauern über das Grab hinaus fort.
Ich sehe, wir werden schon hier auf die Lehre des Apostels verwiesen. Um ihren Sinn desto leichter zu durchdringen, muß man zum voraus um so nachdrücklicher hervorheben, daß das Weib mehr noch an S. 500ihren verstorbenen Mann gebunden sei, so daß sie um so weniger einen anderen zulassen darf1. Denn bedenken wir, daß der Scheidebrief entweder die Folge von Zwietracht sei oder Zwietracht bewirke, der Tod hingegen nach der Anordnung Gottes, nicht infolge der Beleidigung eines Menschen eintrete, und daß er ein Tribut sei, den alle zu bezahlen haben, auch die Eheleute. Wenn also eine Verschmähte, die infolge von Zwietracht, Zorn, Haß oder der Ursachen, die diese hervorbringen, wie etwa durch zugefügtes Unrecht, oder angetane Schmach, oder einen anderen Beschwerdepunkt sowohl nach der Seele wie nach dem Leibe geschieden ist, dennoch an ihren Feind - des Ausdrucks Ehemann will ich mich nicht einmal bedienen - gebunden bleibt, um wieviel mehr wird nicht die andere, die weder durch einen Fehler ihres Mannes, noch durch einen eigenen, sondern durch eine Anordnung des Gesetzes des Herrn vom ehelichen Bande nicht geschieden, sondern in ihm zurückgelassen worden ist2, dem auch im Tode angehören, dem sie auch im Tode Eintracht schuldig bleibt! Da sie von ihm kein Wort der Scheidung zu hören bekommen hat, so wendet sie sich nicht von ihm ab; da sie ihm keinen Scheidebrief geschrieben, so hält sie sich zu ihm; da sie ihn nicht verlieren wollte, so hält sie ihn fest. Ihr steht zur Seite jene Fähigkeit der Seele, welche dem Menschen alles, was er nicht besitzt, in eingebildetem Genuß gegenwärtig stellt3. Ich frage endlich die Frau selbst: Sage mir, S. 501Schwester, ist dir dein Mann in Frieden vorausgegangen? Was wird sie antworten? Wird sie etwa antworten: im Streit?4 Gut, also ist sie hierdurch um so mehr an ihn gebunden, da sie mit ihm ihre Sache noch bei Gott auszutragen hat5. Sie ist noch nicht entlassen, da sie noch festgehalten wird6. Indes, sie wird antworten: in Frieden. Gut, folglich muß sie mit ihm notwendig im Frieden verbleiben, da sie ihn bereits nicht mehr verschmähen kann, und sie wird selbst dann nicht wieder heiraten, wenn sie ihn hätte verschmähen können. Denn fürwahr, sie betet ja auch für seine Seele, erfleht für ihn mittlerweile die Erquickung und die Teilnahme an der ersten Auferstehung und bringt an den Jahrestagen seines Hinscheidens ein Opfer dar. Wenn sie dies nicht tut, so hat sie, so weit sie es vermag, sich wirklich von ihm geschieden, und das wäre um so ungerechter, als sie es auf diese Weise konnte, weil er es nicht konnte, und das wäre ebenso unwürdig, und um wieviel mehr unwürdig, weil er es nicht verdient hat7. S. 502
Oder werden wir etwa nach der Lehre eines gewissen Epikur, nicht nach der Lehre Christi, nach dem Tode ein Nichts sein? Wenn wir aber an eine Auferstehung der Toten glauben, so bleiben wir sicher denen verpflichtet, mit welchen wir auferstehen werden, um gegenseitige Rechenschaft abzulegen. Wenn in jener Welt weder zur Ehe gegeben, noch genommen wird, sondern wenn man sein wird wie die Engel, sollten wir darum nicht an die verstorbenen Gatten gebunden bleiben, weil es keine Wiederherstellung der Ehe gibt? Im Gegenteil, wir sind um so mehr an sie gebunden, weil wir zu einem besseren Zustande bestimmt sind, auferstehend zur geistigen Genossenschaft, wieder erkennend sowohl uns selbst als die Unserigen. Wie sollten wir übrigens in Ewigkeit Gottes Lob singen, wenn nicht in uns der Sinn und das Gedächtnis für diese Pflicht bliebe, wenn wir nur nach unserer Wesenheit, nicht hinsichtlich unseres Bewußtseins wieder hergestellt würden? Wir also, die wir bei Gott sein werden, werden zusammen dort sein, da wir alle bei dem einen Gott sind, - mag auch der Lohn ein verschiedener, mögen auch der Wohnungen bei demselben himmlischen Vater viele sein, - da wir alle um den einen Denar eben desselben Lohnes gearbeitet haben, d. i. um das ewige Leben, in welchem Gott die, die er verbunden hat, ebensowenig trennen wird, da er ihnen schon in diesem niedrigen Leben verbietet, sich zu trennen. Wie kann mithin die Frau für einen andern Mann zu haben sein, da sie auch für die Zukunft für den ihrigen in Beschlag genommen ist? Was wir sagen, gilt für beide Geschlechter, wenn auch nur das eine angeredet wird. Denn die Sittenzucht, welche für beide besteht, ist eine und dieselbe. Eine solche Frau würde einen Mann haben dem Geiste nach, den andern dem Fleische nach. Das ist aber Ehebruch, wenn eine Frau von zwei Männern weiß. Wenn der eine dem Fleische nach von ihr getrennt ist, aber in ihrem Herzen seinen Platz behält, so ist er dort8 immer noch ihr Ehemann, wo auch schon der bloße Gedanke, ohne die fleischliche Verbindung, S. 503durch die Begierde vorher schon den Ehebruch und durch den Willen vorher schon die Ehe zustande bringt. Er besitzt gerade das, wodurch er Ehemann geworden ist, nämlich den Geist9; wenn in diesem noch ein anderer seinen Platz haben wird, so wäre das ein Verbrechen. Übrigens ist er darum nicht ausgeschlossen, weil er den tiefer stehenden fleischlichen Verkehr abgebrochen hat. Er steht als Ehemann in um so höheren Ehren, je reiner er geworden ist.
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magis defuncto marito teneri, quo minus alium virum admittat, darf nicht übersetzt werden: „zu sehr an ihren verstorbenen Mann gebunden sei, als daß sie einen anderen zulassen könnte.“ Der Satz schließt sich eng an den Schußsatz des vorigen Kapitels an und bei magis defuncto viro ist zu ergänzen: als dem Manne, der sich von ihr oder von dem sie sich scheiden ließ. T. will argumentieren: Wenn bei der Scheidung die Wiederverheiratung nicht gestattet ist, dann noch viel weniger beim Tod des Ehegatten. ↩
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Oehler liest: a matrimonio non separata, sed relicta; die meisten Handschriften lassen a fort und mit Recht, matrimonio gehört sowohl zu separata wie zu relicta. ↩
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Vgl. die Schilderung der gemeinsamen ehelichen Güter ad ux. II, 8. ↩
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An, in discordia? Zu an ist respondebit zu ergänzen, und ebenfalls später zu sed im Satze: Sed, in pace; nach pace ist deshalb kein Fragezeichen zu setzen. ↩
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cum quo habet apud deum causam wird unrichtig übersetzt: „da ihrer beider Sache bei Gott steht“. T. meint vielmehr: Wenn der verstorbene Ehegatte hinüberging, als sie im Streit lebten, so ist die Sache vor Gott noch anhängig und noch nicht entschieden. Vgl. später: rationem de alterutro reddituri. ↩
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Non discessit, que tenetur. Non discessit bedeutet nach dem vorhergehenden Satz: Sie ist noch nicht entlassen, ist noch nicht abgetreten, da die Sache noch schwebt und das göttliche Endurteil noch nicht gefällt ist. ↩
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Der Sinn des schwierigen Satzes dürfte wohl folgender sein: Wenn sie ihm jetzt die Zeichen christlicher Liebe nicht erweist, so hat sie sich gleichsam jetzt, nach seinem Tode, von ihm geschieden. Das ist aber deshalb eine große Ungerechtigkeit, weil die Rechtsverhältnisse jetzt nicht mehr die gleichen sind. Sie kann sich scheiden, während er es nicht mehr kann und sie kann es nur, weil er es nicht kann, da er doch allen Grund hätte, bei einer solchen Teilnahmslosigkeit sich von ihr zu scheiden. Et hoc indignius, quanto iam indignius, si quia non meruit bedeutet wohl: Ebenso unwürdig wäre ein solches Handeln, und noch viel mehr unwürdig, weil er es nicht verdient hat. ↩
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nämlich im Herzen. ↩
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nach dem Satz: nuptias consensus facit, non concubitus. ↩