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The Apology
Chapter XLIX.
These are what are called presumptuous speculations in our case alone; in the philosophers and poets they are regarded as sublime speculations and illustrious discoveries. They are men of wisdom, we are fools. They are worthy of all honour, we are folk to have the finger pointed at; nay, besides that, we are even to have punishments inflicted on us. But let things which are the defence of virtue, if you will, have no foundation, and give them duly the name of fancies, yet still they are necessary; let them be absurd if you will, yet they are of use: they make all who believe them better men and women, under the fear of never-ending punishment and the hope of never-ending bliss. It is not, then, wise to brand as false, nor to regard as absurd, things the truth of which it is expedient to presume. On no ground is it right positively to condemn as bad what beyond all doubt is profitable. Thus, in fact, you are guilty of the very presumption of which you accuse us, in condemning what is useful. It is equally out of the question to regard them as nonsensical; at any rate, if they are false and foolish, they hurt nobody. For they are just (in that case) like many other things on which you inflict no penalties--foolish and fabulous things, I mean, which, as quite innocuous, are never charged as crimes or punished. But in a thing of the kind, if this be so indeed, we should be adjudged to ridicule, not to swords, and flames, and crosses, and wild beasts, in which iniquitous cruelty not only the blinded populace exults and insults over us, but in which some of you too glory, not scrupling to gain the popular favour by your injustice. As though all you can do to us did not depend upon our pleasure. It is assuredly a matter of my own inclination, being a Christian. Your condemnation, then, will only reach me in that case, if I wish to be condemned; but when all you can do to me, you can do only at my will, all you can do is dependent on my will, and is not in your power. The joy of the people in our trouble is therefore utterly reasonless. For it is our joy they appropriate to themselves, since we would far rather be condemned than apostatize from God; on the contrary, our haters should be sorry rather than rejoice, as we have obtained the very thing of our own choice.
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Apologetikum (BKV)
49. Kap. Wenn man die Lehren des Christentums auch nicht billigt, so hat man doch keinesfalls Ursache, die Christen zu verfolgen, sondern müßte es so gut dulden als jede philosophische Sekte.
Das sind Lehren, welche man nur bei uns verwegene Phantastereien, bei den Philosophen und Dichtern aber höchste Wissenschaft und erhabene geistige Einblicke nennt. Jene sind die Klugen, wir die Narren, sie müssen geehrt, wir ausgelacht, nein, noch mehr, sogar bestraft werden. Gesetzt nun, es sei falsch, was wir verteidigen, und es werde mit Recht eine Verwegenheit genannt, so ist es doch notwendig; gesetzt, es sei läppisch, so ist es doch nützlich, da ja diejenigen, welche daran glauben, gezwungen sind, besser zu werden durch die Furcht vor der ewigen Pein und durch die Hoffnung auf die ewige Freude. Und somit frommt es nicht, falsch zu schelten und für läppisch zu halten, was frommt, wenn man es als wahr annimmt. Folglich darf auf keinen Titel hin das irgendwie zu einer Strafe verurteilt werden, was Nutzen bringt. Somit liegt bei euch Verwegenheit vor, Verwegenheit ist es, wenn ihr das verurteilt, was nützlich ist! Folglich können unsere Lehren auch nicht läppisch sein -- sicherlich sind sie, selbst wenn sie falsch und läppisch wären, doch niemandem schädlich. Denn sie sind vielen anderen ähnlich, worauf ihr keine Strafen setzt. Bei Dingen solcher Art, die, unter Klage gestellt, ungestraft bleiben, weil sie unschädlich sind1, muß man doch, mit gleichem Maße S. 177/523 messend, das Urteil fällen, wenn überhaupt ein solches gesprochen werden soll, sie seien dem Spott preiszugeben, aber nicht dem Schwert, Feuer, Kreuz und wilden Tieren, ein ungerechtes Wüten, über das nicht bloß die blinde Volksmenge jauchzt und dabei ihrem Mutwillen frönt, sondern auch Gewisse aus eurer Mitte, welche durch Ungerechtigkeit sich populär zu machen wünschen, suchen ihren Ruhm darin.
Als ob nicht alles, was ihr gegen uns vermöget, eigentlich unser freier Wille wäre! Fürwahr nur wenn ich will, werde ich Christ. Nur dann also wirst du mich verurteilen können, wenn ich verurteilt werden will. Da du aber alles, was du gegen mich vermagst, nicht vermöchtest, wenn ich es nicht will, so ist dein Können Sache meines Wollens, nicht Sache deiner Macht. Ebenso freut sich der Pöbel durchaus ohne Grund über die uns zugefügten Quälereien. Denn unser ist die Freude, die er sich aneignet, deshalb weil wir uns lieber verurteilen lassen, als daß wir von Gott abfallen. Jene, die uns hassen, müßten im Gegenteil betrübt sein, statt sich zu freuen, da wir ja erlangten, was wir frei gewählt haben.
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P liest hier: Nam et multis aliis similia, quibus nullas poenas inrogatis, vanis et fabulosis, inaccusatis et inpunitis, ut innoxiis. Sed in eiusmodi enim, si utique, inrisui iudicandum est, non gladiis etc. F dagegen: Nam … inrogatis. In eiusmodis (lies: eiusmodi) accusatis et inpunitis, ut noxiis, aeque enim, si utique, in risum iudicandum est, non gladiis etc. -- Wenn auch das „sed in eiusmodi enim“ in P weniger auffällig ist, kann man doch wohl sagen, daß T. das „aeque enim“ in F geschrieben hat. Denn darin gerade liegt die Pointe seines Gedankens: ein gerechtes Urteil darf die unschädlichen christlichen Lehren nicht mit einem anderen Maßstabe messen, wie die anderen. Ebenfalls ist „accusatis“ in F wohl als richtig anzusehen, da „iudicandum est“ „accusatis“ voraussetzt. „Accusatis“ entspricht auch dem Vorhergehenden, da T. von den christl. Lehren sagt, daß sie nicht bloß als praesumptiones verspottet, sondern mit Strafen belegt werden,. also zur Anklage stehen. Nur „ut noxiis“ in F kann nicht richtig sein, da das unmittelbar vorhergehende „nulli tarnen noxia“ und der ganze Zusammenhang „ut innoxiis“ verlangen. Rauschen 77 tilgt das in F fehlende „vanis et fabulosis“ als spätere Glosse; dem ist zuzustimmen. Unrichtig aber ist es, wenn er unter „multis aliis“, „accusatis“, „inpunitis“, „innoxiis“ Personen verstehen will; es sind, wie die Ausführung vom Beginn des Kap. an beweist, Lehren gemeint. „Multis aliis similia“ ist demnach nicht als Brachylogie zu fassen und nicht zu übersetzen: „dem von vielen anderen Gesagten“. Ob T. „in risum“ oder „inrisui“ geschrieben hat, sei dahingestellt. Es wäre also zu lesen: Nam et multis aliis similia, quibus nullas poenas inrogatis. In eiusmodi accusatis, et inpunitis ut innoxiis, aeque enim, si utique, inrisui iudicandum est etc. ↩