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Über die Ehrbarkeit (BKV)
11. Kap. Die anderen Beispiele von Vergebung des Ehebruchs und der Hurerei aus dem Evangelium beweisen deshalb nichts, weil sie sich vor der Herabkunft des Hl. Geistes ereigneten, mit welcher erst der Neue Bund in Kraft tritt.
Damit ist, was das Evangelium angeht, die Untersuchung über die Parabeln beendigt. Wofern aber der Herr auch in Tatsachen zugunsten der Sünder ähnliche S. 416 Kundgebungen gemacht hat, wie wenn er z. B, dem sündigen Weibe sogar erlaubte, seinen Leib zu berühren, als sie seine Füße mit Tränen wusch, mit ihren Haaren abtrocknete und mit einer Salbung sein Begräbnis inaugurierte, wenn er der Samariterin, die in ihrer sechsten Ehe bereits nicht mehr den Namen einer Ehebrecherin, sondern einer Prostituierten verdiente, was er sonst nicht leicht bei. jemand tat, sogar offenbarte, wer er sei, so wird damit den Gegnern keinerlei Vorschub geleistet, wenn1 selbst er solchen Vergebung ihrer Sünden gewährt hätte, die bereits Christen waren. Denn für die Jetztzeit sagen wir: das kommt allein dem Herrn zu. Möge in unseren Zeiten die ihm zustehende Gewalt, Vergebung zu erteilen, sich betätigen. Was aber jene Zeiten angeht, als er auf Erden weilte, so behaupten wir, es bilde kein Präjudiz gegen uns, wenn er den Sündern, auch den jüdischen Sündern, Verzeihung gewährte. Denn die christliche Sittenzucht beginnt erst mit der Erneuerung des Bundes und, wie wir vorausgeschickt haben, mit der Erlösung des Leibes, d. i. mit dem Leiden S. 417 des Herrn. Niemand ist vollendet, bevor die Heilsordnung des Glaubens eröffnet war2, niemand ein Christ vor der Aufnahme Christi in den Himmel, niemand heilig, bevor der Hl. Geist aus dem Himmel als derjenige erschienen ist, der die Grenzen der Sittenzucht bestimmt.
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Gangneius hat hier die Lesart „et suam”, wofür Gelenius richtig hat: etsi iam oder et si iam, und diese Lesart ist beizubehalten und darf nicht in „ac si iam” geändert werden. Denn T. will gerade den Gedanken zum Ausdruck bringen, daß der Herr selbst, als Gott (geradeso wie der Hl. Geist) die potestas (wobei potestas in dem bestimmten Sinne steht, wie es in der Schrift de pudic. gebraucht wird, vgl. Kap. 21) allen Sündern, auch den christlichen, gegenüber hat. Selbst wenn er also christlichen Sündern ihre schwersten Sünden vergeben hätte, so würde hieraus nichts folgen für die Gewalt der Kirche. Daß etsi zu lesen ist, ergibt sich auch aus den folgenden Sätzen, bei welchen bei der Übersetzung genau zu beachten ist, daß Nunc dicimus. . . Hodie . . . operetur dem: ad illa tamen tempora gegenübergestellt ist. Auch heute, auch in der Jetztzeit kann der Herr selbst allen Sündern vergeben, auch den christlichen Sündern, aber das ist sein persönliches Vorrecht. Der Satz: Hodie potestas indulgentiae eius operetur wird von Rauschen unrichtig erklärt: Hodie non ipse dominus, sed potestas indulgentiae ab eo tradita operatur. Vielmehr will T. das Gegenteil sagen: die ihm allein zustehende Gewalt möge sich auch jetzt betätigen (operetur); aber eine Gewalt, wie er sie hat, hat die Kirche nicht, die potestas ist eine bloß persönliche, keine dem kirchlichen Amt übertragene. ↩
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Nach der Konjektur von Rauschen ante apertum ordinem fidei. ↩
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On Modesty
Chapter XI.--From Parables Tertullian Comes to Consider Definite Acts of the Lord.
From the side of its pertinence to the Gospel, the question of the parables indeed has by this time been disposed of. If, however, the Lord, by His deeds withal, issued any such proclamation in favour of sinners; as when He permitted contact even with his own body to the "woman, a sinner,"--washing, as she did, His feet with tears, and wiping them with her hair, and inaugurating His sepulture with ointment; as when to the Samaritaness--not an adulteress by her now sixth marriage, but a prostitute--He showed (what He did show readily to any one) who He was; 1 --no benefit is hence conferred upon our adversaries, even if it had been to such as were already Christians that He (in these several cases) granted pardon. For we now affirm: This is lawful to the Lord alone: may the power of His indulgence be operative at the present day! 2 At those times, however, in which He lived on earth we lay this down definitively, that it is no prejudgment against us if pardon used to be conferred on sinners--even Jewish ones. For Christian discipline dates from the renewing of the Testament, 3 and (as we have premised) from the redemption of flesh--that is, the Lord's passion. None was perfect before the discovery of the order of faith; none a Christian before the resumption of Christ to heaven; none holy before the manifestation of the Holy Spirit from heaven, the Determiner of discipline itself.