Vierundzwanzigstes Hauptstück.
Religiös ist die Lehre, daß der Vater nicht auf die Zeiten beschränkt sey; denn die Wahrheit des über die Zeit sich erhebenden väterlichen Namens übersteigt die Erkenntniß des Verstandes. Und obwohl das Bekenntniß des väterlichen Namens selbst, in so ferne er der keinen Empfindungen unterworfene Ursprung des Gebornen ist, religiös ist; so ist er doch nicht auf die Zeit beschränkt; denn der ewige und unendliche Gott kann nicht für einen auf die Zeit beschränkten Vater gehalten werden, und aus der Lehre des Evangeliums erkennt man, daß der eingeborne Gott, das Wort, vielmehr schon im Anfange bei Gott war, als geboren wurde.
XI. „Und wenn Jemand sagt, der Vater sey der Zeit nach älter, als der aus ihm eingeborne Sohn, der Sohn hingegen jünger, als der Vater; so sey er verflucht.“