6. Kapitel
Als sich jedoch nach dem Erlöschen der Verfolgung eine Zusammenkunft ermöglichen ließ, da kamen auf Grund des früheren Beschlusses wir Bischöfe, die der eigene Glaube und des Herrn Schutz unbefleckt und unversehrt erhielt, in stattlicher Zahl zusammen, und nachdem man von beiden Seiten lange Zeit Schriftstellen ins Feld geführt hatte, fanden wir in heilsamer Mäßigung einen wohlerwogenen Mittelweg: Weder sollte den Gefallenen die Hoffnung auf Wiedererlangung der Gemeinschaft und des Friedens ganz und gar abgesprochen werden, damit sie nicht in ihrer Verzweiflung noch weiter vom Wege abkämen und deshalb, weil ihnen die Kirche verschlossen sei, der Welt anhingen und ein heidnisches Leben führten, noch sollte jedoch andererseits wieder die evangelische Strenge gelockert werden, indem sie sich so ohne weiteres die Gemeinschaft anmaßten, sondern die Zeit ihrer Buße sollte länger hinausgezogen, die väterliche Milde erst unter Schmerzen erfleht, und der Fall, die Absichten und die mildernden Umstände bei jedem einzelnen erst geprüft werden. Das entspricht auch der Schrift, die, wie ich sicherlich hoffe, in deine Hand gelangt ist und in der die einzelnen Hauptpunkte der Beschlüsse zusammengestellt sind. Und für den Fall, daß die Zahl der afrikanischen Bischöfe nicht als ausreichend erscheinen sollte, S. 175 schrieben wir über diese Angelegenheit auch noch nach Rom an unseren Amtsgenossen Cornelius1, der gleichfalls zusammen mit den meisten Mitbischöfen eine Versammlung hielt und mit gleicher Strenge und zugleich mit heilsamer Mäßigung unserer Entscheidung seine volle Zustimmung gab.
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Dieser uns nicht mehr erhaltene Brief war dem Kirchenvater Eusebius noch bekannt (vgl. Kirchengeschichte VI, 43, 3). ↩