13. Kapitel
Denn wenn einer von Krankheit befallen wird, so kommt man ihm, wie beschlossen wurde, in der Gefahr zu Hilfe. Nachdem dies aber einmal geschehen und den vom Tode Bedrohten der Friede erteilt ist, können wir S. 180 sie doch nicht ersticken oder erwürgen oder gewaltsam und eigenhändig zum Tode befördern, gleich als ob diejenigen, die den Frieden erhalten haben, unbedingt sterben müßten, weil eben nur Sterbenden der Friede erteilt wird! Ist doch vielmehr gerade darin ein Zeichen der göttlichen Güte und der väterlichen Milde zu erblicken, wenn sie, die bei der Erteilung des Friedens das Unterpfand des (ewigen) Lebens erhalten, nach Empfang des Friedens auch hier am Leben erhalten werden. Und deshalb darf niemand, wenn einem nach Empfang des Friedens eine weitere Lebensfrist von Gott geschenkt wird, daraus den Bischöfen einen Vorwurf machen, nachdem ein für allemal beschlossen ist, den Brüdern in Todesgefahr zu Hilfe zu kommen. Glaube auch nicht, teuerster Bruder, daß man die Inhaber von Opferzeugnissen, wie manche meinen, mit den Opferern gleichstellen müsse; liegen ja doch sogar bei denen, die geopfert haben, die Verhältnisse und Umstände oft ganz verschieden! Denn man darf doch nicht einen1, der sofort freiwillig zu dem gottlosen Opfer eilte, mit dem gleichstellen, der nach langem Ringen und Kämpfen nur notgedrungen zu dieser unseligen Tat schritt, und ebensowenig einen, der sich und all die Seinen preisgab, mit jenem, der, einer für alle, die Gefahr auf sich nahm und seine Gattin, seine Kinder, sowie sein ganzes Haus durch eine Abmachung auf seine alleinige Verantwortung beschützte, oder einen, der seine Hausgenossen oder Freunde zu dem Verbrechen antrieb, mit einem anderen, der seine Hausgenossen und Pächter verschonte, auch zahlreiche Brüder, die als Flüchtlinge ihr Land verlassen mußten, in seinem Hause gastlich aufnahm, so daß er dem Herrn viele lebendige und unversehrte Seelen zu zeigen und darzubieten vermag, die für die eine verwundete Fürbitte einlegen können.
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Cyprian hat im folgenden offenbar ganz bestimmte Fälle im Auge. ↩