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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Cyprien de Carthage (200-258) Epistulae Briefe (BKV)
65. Brief

5. Kapitel

[Forts. v. S. 280 ] Die Gefallenen vollends mögen in der Erkenntnis ihrer großen Sünde nicht ablassen, den Herrn anzuflehen, und die katholische Kirche, die als einzige und alleinige von dem Herrn gegründet ist, ja nicht verlassen! Vielmehr sollen sie sich bemühen, Genugtuung zu leisten und unter flehentlichen Bitten um die Barmherzigkeit des Herrn an die Türe der Kirche pochen, um dort wieder Aufnahme zu finden, wo sie einst waren, und zu Christus zurückzukehren, den sie verlassen haben! Auch sollen sie denen kein Gehör schenken, die sie in falscher und todbringender Verführung nur betrügen! Steht ja doch geschrieben: „Niemand betrüge euch mit leeren Worten; denn deswegen kommt der Zorn Gottes über die Kinder des Ungehorsams. Werdet somit nicht ihre Genossen1!“ Niemand also soll sich den Ungehorsamen anschließen, die Gott nicht fürchten und völlig die Kirche verlassen! Wenn einer aber nicht die Geduld hat, von dem beleidigten Herrn Verzeihung zu erflehen, und sich uns nicht fügen will, sondern den Verworfenen und Verlorenen nachfolgt, so hat er sich selbst alles zuzuschreiben, wenn der Tag des Gerichtes kommt. Denn wie soll einer an jenem Tage des Herrn Gnade erflehen können, wenn er vorher Christus und auch jetzt die Kirche Christi verleugnet hat, wenn er den gesunden und unversehrten und lebenskräftigen Bischöfen den Gehorsam verweigert und sich Todgeweihten als Begleiter und Genosse beigesellt hat?

Ich wünsche euch, teuerste Brüder, stetes Wohlergehen!


  1. Eph. 5, 6. 7. ↩

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