9. Ein Mönch, der Geld besitzt, kann nicht im Kloster bleiben.
Ein Mönch, der in den Münzen, durch die er sich geschützt und gleichsam mit Flügeln versehen wähnt, ein Reisegeld besitzt und schon zum Fortziehen bereit ist, gibt auf alle Befehle eine trotzige Antwort, gebahrt sich wie ein Fremder und Auswärtiger und vernachläßigt und verachtet Alles, was er als der Verbesserung bedürftig erkennt. Und obgleich er heimlich verborgenes Geld besitzt, beklagt er sich, daß er nicht einmal Schuhe und Kleider habe, und entrüstet sich darüber, daß solche ihm zu säumig gereicht würden. Und wenn einmal nach Anordnung des Vorstehers Einem, der offenbar gar Nichts hat, etwas Derartiges früher gegeben wird, flammt das Feuer des Zornes noch mehr in ihm auf, und er wähnt sich wie einen Fremden verachtet, und nicht Willens, seine Hände zu einer Arbeit zu bequemen, tadelt er Alles, dessen nothwendige Ausführung der Nutzen des Klosters erheischt. Dann sucht er sorgsam Gelegenheiten, sich beleidigt und erzürnt stellen zu können, damit es nicht den Anschein habe, als verlasse er nur aus einer geringfügigen Veranlassung die klösterliche Zucht. Und obendrein nicht zufrieden, allein auszuwandern, damit man nicht glaube, als sei er aus eigener Schuld fahnenflüchtig geworden, sucht er unablässig durch heimliche Einflüsterungen möglichst Viele zu verderben. Wenn auch schlechtes Wetter die Ausführung einer Land- oder Seereise vereitelt, hört er, während dieser ganzen Zeit von Ungewißheit und Angst gequält, doch nicht S. 158 auf, Überdruß zu säen und zu wecken, in dem Wahn, einzig durch den üblen Ruf des Klosters sich über seinen Austritt trösten und seinen Leichtsinn entschuldigen zu können.