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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Jean Cassien (360-435) Von den Einrichtungen der Klöster (BKV)
Drittes Buch: Von dem vorgeschriebenen Officium des Tages.

9. Warum wurden für den Samstag Vigilien verordnet, und warum tritt im Orient die Befreiung vom Fasten schon am Samstag ein?

Von der Zeit der apostolischen Predigt an, als die christliche Religion gestiftet wurde, verordnete man im ganzen Orient die Feier von Vigilien von Freitag Abend an; und zwar geschah Dieß aus dem Grunde, weil nach der Kreuzigung unsers Herrn und Heilandes am sechsten Tage der Woche die über dessen kaum geendigtes Leiden tiefbetrübten Jünger die ganze Nacht wachend ausharrten, ohne ihren Augen irgend welchen Schlaf zu gönnen. Deßhalb wird von dieser Zeit an die für diese Nacht angeordnete Feier der Vigilien bis auf den heutigen Tag im ganzen Orient gleichmäßig beobachtet. Und daher wurde ebenfalls von Männern, die zur Zeit der Apostel lebten, nach den anstrengenden Vigilien für den Samstag die Unterlassung des Fastens verordnet. Nicht mit Unrecht hält man sich an diese Sitte in allen Kirchen des Orients und glaubt sich auch nach einem Ausspruche des Ekklesiastes dazu berechtigt, der zwar noch einen mystischen Sinn hat, jedoch auch den Sinn nicht ausschließt, nach welchem uns geboten wird, beiden Tagen, dem siebenten sowohl wie dem achten, den gleichen Antheil zu widmen. Er sagt nämlich:1 „Gib Antheil an S. 56 Sieben, wohl auch an Achten!“ Es kann nämlich dieses Aussetzen des Fastens doch nicht auf die Gemeinschaft mit dem Festtage der Juden bezogen werden, als ob die Christen gleich den Juden den Sabbath feierten; am wenigsten könnte Dieß von Jenen geschehen, die sich jeglichem jüdischen Aberglauben unzugänglich zeigen. Nein, das Fasten wird nur ausgesetzt aus Rücksicht auf die erwähnte Erholung des ermüdeten Leibes, der leicht müde und erschöpft würde, wenn er jede Woche des ganzen Jahres fünf Tage fasten und dazwischen nicht wenigstens an zwei Tagen sich erquicken würde.


  1. Ekkl. 11, 2 [= Prediger]. ↩

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