41.
Als meine beiden Brüder von Indien zurückkehrten, unterließ ich es nicht, mich mit einem von ihnen, dem ich viel schulde, über die Angelegenheiten seiner Seele und seiner Ruhe zu besprechen; dies ermüdete mich und fiel mir schwer. Trotzdem opferte ich dem Herrn diese Selbstüberwindung auf, da ich mich verpflichtet hielt, ihm diesen Dienst zu erweisen. Da erinnerte ich mich an eine Vorschrift unserer Satzungen, in der davon die Rede ist, daß wir uns von unseren Verwandten losreißen sollen; und als ich darüber nachdachte, ob ich auch in diesem Falle gehalten sei, diese Beziehungen zu brechen, sprach der Herr zu mir: »Nein, meine Tochter, eure Satzungen müssen sich richten nach den Vorschriften meines Gesetzes.« Und in der Tat verlangen unsere Satzungen nur, daß wir uns nicht an unsere Verwandten hängen, und es gereicht mir auch der Umgang mit ihnen zur Last und mißfällt mir.