17.
Zum siebenzehenten: Der Ablaß ist nicht geboten, auch nicht gerathen, sondern von der Dinge Zahl, die zugelassen und erlaubt werden. Darum ist es nicht ein Werk des Gehorsams, auch nicht verdienstlich, sondern ein Auszug des Gehorsams. Darum wiewol man niemand wehren soll den zu lösen, so sollte man doch alle Christen davon ziehen, und zu den Werken und Peinen, die da nachgelassen, reitzen und stärken.