5.
[Forts. v. S. 153 ] Denn wenn das schlimme Laster des Zornes die Gedanken (des Menschen) einmal erfaßt, dann verdirbt es den Geist darin, läßt ihn verwildern und die Furcht Gottes und die Angst vor dem schrecklichen Gerichte nicht mehr aufkommen. Der Zorn enfremdet sie dem Rechtsgefühl, läßt in ihnen keinen Gedanken aufkommen an das Gericht, nicht erinnert er sie an den Tag ihres Todes, nicht an die Schrecken vor dem furchtbaren Richterstuhl; er ist verhärtet in der Streitsucht; seinen Willen will er durchsetzen.