6.
Weder die Schande vor den Mitbrüdern, noch die Weisung der Lehrer, noch die Vorschriften der S. 154 Gesetzgeber, noch die Furcht Gottes, noch das Verlangen nach dem Himmel, noch die Furcht vor den Qualen machen Eindruck auf ihn, daß er Reue empfände und Buße tue. Dennoch erdreistet er sich noch, zur Kirche zu kommen und Gebete vor Gott zu verrichten, der sie doch nicht annimmt und zu dem sie doch nicht gelangen. Der Herr selbst hält dir entgegen: „Wenn du deine Gabe auf den Altar gebracht hast und dort dich erinnerst, daß dein Bruder einen Vorwurf gegen dich hat, dann laß deine Gabe dort auf dem Altare, gehe zuvor hin und söhne dich aus mit deinem Bruder, dann komme und opfere deine Gabe1,“ und sie ist angenehm.
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Matth. 5, 23 ff. ↩