12.
[Forts. v. S. 164 ] Wer dagegen Gott die Rache gegen den Urheber des Schadens nicht anheimstellt und nicht geduldig sein Gericht abwartet, sondern Gottes Rächergewalt (gewaltsam) an sich reißt und eigenmächtig Rache nimmt für die (zugefügten) Schädigungen, der entfacht (weckt) den gewaltigen Grimm des furchtbaren Zornes Gottes gegen sich; er quält und foltert ihn erbarmungslos und mitleidslos mit den Strafen in dem höllischen Feuer und in dunkler Nacht (Finsternis). Dort muß er mit zahlreichen Tränen und in schmerzlichen Qualen sein furchtbares Unglück und seine Schmerzen kläglich beweinen, ohne daß es ihm etwas nützt; das ist zur Strafe dafür, daß er nicht dem Gerichte Gottes die Rache überließ, sondern die Ehre des göttlichen Gerichtes mißachtete und selbst den göttlichen Richterspruch fällte, indem er in seiner Rachsucht den bestrafte, der ihm Schaden zufügte. Ja, zu noch viel qualvolleren Peinen wird Gott ihn verurteilen als die waren, die er über Schädiger (verhängte) kommen ließ. Denn der Schadenstifter wird für den Schaden geringe Strafe erhalten, aber Strafen ohne Erbarmen werden verhängt über den, der Rache nimmt, dafür, daß er unermeßliches Verderben verursachte, alles Besitztum zugrunde richtete und Ströme von Blut vergoß. Mögen auch Vermögen, Haus und Bewohner vor dem Feuer und Untergange bewahrt worden sein, so ist dieser doch für seine Person des Verbrechens schuldig. Für alles muß er strenge und unerbittlich gestraft werden, wenn er auch nur den Willen hatte, es zu verderben.