9.
[Forts. v. S. 200 ] So wurden sie noch mehr befleckt als solche, die Altäre berauben oder Gräber schänden; ja, sie verübten noch größere Vergehen als die Menschenmörder. Denn der Menschenmörder richtet nur den Leib zugrunde und den nur für hienieden; diese aber richten Seele und Leib zugrunde, (indem) sie beide in ewige Qualen (stürzen).