3.
Über ein solches Leben, im Licht mit Maßlosigkeit und nach Heidenart zu klagen und zu trauern, ist mir Torheit, denn Paulus hat schon die reine Trauer verboten und untersagt, indem er erklärte: „Trauert nicht über die Entschlafenen wie die andern, nämlich die Heiden, die Gott nicht kennen1!“ Um wieviel mehr werdet ihr für strafwürdig gelten, die in Trauer, Klagen und Wehrufen ausbrechen! Denn den Christgläubigen, S. 236 die in der heiligen Taufe erleuchtet wurden, auf die der große, furchtbare Name der heiligen Dreifaltigkeit herabgerufen wurde, die durch das Siegel des Kreuzes Gott geweiht wurden, ist dies verboten. Keineswegs dürfen sie wagen, die Gottgeweihte wurden, noch nach heidnischer gottloser Weise zu entehren, dürfen sich nicht die Haare zerzausen oder ausreißen und nicht Asche auf das geweihte Haupt streuen. Fern sei von ihnen das gottlose, teuflische Geheul und Wehgeschrei und die gottlose Zerschlagung! Nicht befiehlt er den Christen, die Haare abzuschneiden, nicht die Wangen zu zerfleischen, nicht in Klagen auszubrechen, nicht die Schürze zu tragen, nicht die Schulter zu entblößen, nicht die Stirne zu zerschlagen, nicht das Trauerkleid (den Sack) zu tragen, nicht sich mit Asche zu bestreuen, nicht laut zu rufen, zu jammern und zu weinen. Denn das alles ist satanisch und heidnisch, wie es unverständige Weiber heuchlerischerweise zur Schau aufführen. Sie nehmen über den Christen das Werk der Götzendiener vor, indem sie laute Wehrufe ausstoßen, Geschrei erheben und Klagegeheul ausstoßen, wie verzweifelt sich den Leib übel zerfleischen wegen des verstorbenen Christen. Und doch sollte man diese unter Psalmengesängen und Segenswünschen hinausbegleiten und sie ehren durch Lieder für das ewige Leben.
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1 Thess. 4, 12. ↩