6.
[Forts. v. S. 237 ] Laßt uns darum solche, die in gottloser Trauer dahinleben, aus der Zahl der Christen streichen und aus der Kirche ausweisen. Wir werden sie zu den Katechumenen zählen; trauern wollen wir über sie wie über Heiden, denn in der Tat, sie verdienen es, daß man ihretwegen weint und trauert und laute Klage erhebt, da sie zum Feuer der Hölle verdammt sind und ihr Los unter den Ungläubigen erhalten; denn sie bringen (sonst) in die Kirche die verderblichen heidnischen Laster der Verzweiflung.
