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Œuvres Tertullien (160-220) De resurrectione carnis Über die Auferstehung des Fleisches. (BKV)

35. Cap. Die leibliche Auferstehung folgt auch daraus, dass in den Evangelien deutlich dem Körper seine besonderen Strafen in der Hölle angedroht werden.

S. 465 Der Herr schreibt ferner vor, man solle denjenigen, welcher Leib und Seele in den Höllentod stürzen kann, d. i. den Herrn allein, mehr fürchten, nicht diejenigen, welche bloss den Körper töten, der Seele aber nicht schaden können,1 d. i. die menschlichen Gewalthaber. Folglich wird auch in diesen Worten anerkannt, die Seele sei von Natur aus unsterblich, da sie nicht von Menschen getötet werden kann, die Sterblichkeit aber als ein Attribut des Leibes hingestellt, da ihm das Getötetwerden eignet. Allein weil sich die Untersuchung auch hierbei mit Deuteleien des Wortes Körper muss narren lassen, so werde ich unter dem Körper des Menschen nichts anderes verstehen, als diese ganze Schicht Fleisch, durch welche Sorte von Stoffen sie auch immer sich zusammensetzen und verändern möge, das, was man sehen, greifen, mit einem Wort das, was am Menschen getötet werden kann. So darf man ja auch unter dem Körper einer Mauer nichts anderes verstehen als den Mörtel, die Bruch- und die Backsteine. Wenn jemand noch irgend einen Geheimkörper lehrt, so mag er ihn uns zeigen und offenbaren. Er möge beweisen, dass er dasjenige sei, was am Menschen getötet wird, und dann soll es der richtige sein. Ebenso ist, wenn der Leib zu der Seele im Gegensatz gestellt2 wird, gleichfalls alle Pfiffigkeit vergebens. Da angenommen wird, dass beide, die Seele sowohl als der Leib, dem Höllentode verfallen, so bleibt der Körper von der Seele unterschieden, und es bleibt uns nur übrig, unter dem Leibe das zu verstehen, was vor Augen liegt, nämlich das Fleisch, welches, wenn es den Tod aus der Hand Gottes nicht mehr fürchtet, dem Höllentode verfällt, ebenso sicher aber, wenn es vorgezogen haben sollte, sich von den Menschen töten zu lassen, zum ewigen Leben belebt werden wird.

Sollte jemand den Höllentod von Seele und Leib begierig aufgreifen wollen als eine Vernichtung und den Untergang beider Substanzen, nicht als Bestrafung, nicht als würden sie gezüchtigt, sondern aufgerieben, so möge er sich auch daran erinnern, dass das Höllenfeuer als ein ewiges hingestellt wird, zum Zweck der ewigen Strafe, und daraus die Ewigkeit dieses Todes erkennen, welcher eben darum mehr zu fürchten ist, als der Tod durch Menschen, der nur ein zeitweiliger ist. Dann wird er auch an die ewige Dauer der Substanzen glauben müssen, da sie ja zur Strafe einem ewigen Tode verfallen. Wenigstens wird, da nach der Auferstehung Leib und Seele den Höllentod von seiten Gottes erleiden sollen, beides hinlänglich feststehen, sowohl die leibliche Auferstehung als der ewige Tod. Im andern Falle wäre es höchst absurd, wenn das wieder auferweckte S. 466 Fleisch den Höllentod in der Weise erleiden müsste, dass es ganz verginge, was es ja auch dann erlitten hätte, wenn es gar nicht wieder auferweckt worden wäre. Es würde dann selbstverständlicherweise nur darum wiederhergestellt, um nicht mehr zu sein, während das Nichtsein doch vorher schon sein Los gewesen ist.

Um uns in derselben Hoffnung fest zu begründen, fügt er das Beispiel von den Sperlingen bei. Von zweien dieser Tiere fällt keines auf die Erde ohne den Willen Gottes. Ebenso sollst du auch glauben, dass der Leib, welcher zur Erde herabgesunken ist, in Kraft des Willens desselben Gottes wieder auferstehen könne. Den Sperlingen ist das freilich nicht gegeben. Aber sind wir denn nicht besser als viele Sperlinge, gerade darum, weil wir wieder auferstehen, wenn wir hingesunken sind, und weil uns derjenige, der von sich sagt, er habe alle Haare unseres Hauptes gezählt, die Herstellung verheisst? Denn wenn sie verloren sein sollen, welcher Grund wäre dann dazu vorhanden gewesen, ihre Zahl festzustellen? Aber da heisst es: „Von allem, was mir der Vater gegeben hat, werde ich nichts verlieren“,3 d. h. auch nicht einmal ein Haar, so wenig als ein Auge oder einen Zahn. Womit sollte übrigens das Weinen und Zähneknirschen geschehen, wenn nicht mit den Augen und Zähnen? nämlich auch dann noch, nachdem man dem Höllentode dem Leibe nach verfallen und in die äusserste Finsternis hinausgestossen ist, was die spezielle Qual für die Augen ist. Wenn sich einer bei dem . Hochzeitsmahle mit Werken bekleidet einfindet, die nicht würdig sind, so soll er sofort an Händen und Füssen gebunden werden; folglich wird er mit seinem Leibe auferstanden sein. So sind also auch das zu Tische Sitzen im Reiche Gottes, das Sitzen auf den Stühlen Christi, das Stehen zu seiner Rechten oder zu seiner Linken, sowie das Essen vom Baume des Lebens4 höchst zuverlässige Anzeichen einer körperhaften Beschaffenheit.


  1. Matth. 10, 28. ↩

  2. Öhler will diese Worte gegen Sinn und Zusammenhang der Stelle auf den Seelenkörper, den nach Tertullians Ansicht die Seele haben soll, beziehen. ↩

  3. Joh. 6, 39. ↩

  4. Vergl. Matth. 8, 11 ff.; 13, 42; 22, 12; 25, 30; Apok. 2, 7. ↩

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