4. Kap. Hirtenpflichten gegen Witwen und Sklaven.
1. Witwen dürfen nicht vernachlässigt werden, nach dem Herrn sollst du ihr Schutzherr sein. Nichts soll ohne deinen Willen geschehen, und du sollst nichts tun ohne Gott, wie du es ja auch nicht tust; sei standhaft! 2. Die Versammlungen sollen häufiger stattfinden; suche alle beim Namen. 3. Sklaven und Sklavinnen verachte nicht; aber auch sie selbst sollen sich nichts einbilden, sondern sollen zur Ehre Gottes noch eifriger dienen, damit sie bessere Freiheit von Gott erlangen. Sie sollen nicht danach trachten, auf Gemeindekosten losgekauft zu werden, damit sie nicht als Sklaven der Begierde erfunden werden.
