28.
(1) Deshalb verurteile ich auch euere Staatsgrundgesetze; denn einheitlich und überall gleichartig müßte die Verfassung sein. Nun aber gibt es so viele Gesetzgebungen als Staatsgebilde, so daß, was die einen für schändlich erklären, den anderen für vortrefflich gilt. (2) Die Griechen z. B. halten die geschlechtliche Vereinigung mit der Mutter für verwerflich: sie erscheint aber bei den persischen Magiern als besonders wertvolle Einrichtung. Die Knabenliebe wird von den Barbaren verdammt: von den Römern aber wird sie als Vorrecht beansprucht, S. 240 denn sie pflegen Scharen von Knaben wie Pferdeherden zusammenzutreiben1.
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Vgl. Dio Prus. Euboic. (VII) § 134; Justin. apol. I 27 u.a.; s. unten zu Kap. XXX 2. ↩