6. Fortsetzung.
Auch über die frevelhafte Schandtat1 sind fast alle, die sich in dem irrtumsreichen Chor der Philosophen befinden, einig. Und zwar bestimmt Plato, dessen Philosophie doch sittlicher zu sein scheint, im ersten Buche vom Staate2 mit beredten Worten gewissermaßen als Gesetz, es sollten die Weiber allen gemeinsam sein, indem er als Beispiel hierfür den Sohn des Zeus, den Gesetzgeber der Kreter (Minos) anführt, damit angeblich durch einen solchen Brauch die Zahl der Kinder größer würde, und weil ja gewiß die etwas mehr geplagten Leute durch solchen ungebundenen Verkehr entschädigt werden müßten. Epikur gibt ebenfalls, außerdem daß er den Atheismus predigt, den Rat, auch mit Mutter und Schwestern Umgang zu pflegen, selbst mit Verletzung der Gesetze, die solches verböten. Solon nämlich hatte auch hierüber eine weise gesetzliche Bestimmung getroffen, damit die Kinder auf gesetzmäßige Weise in der Ehe erzeugt würden und nicht aus Hurerei entsprängen, und damit nicht jemand einen als Vater verehre, der es nicht ist, und seinen wahren Vater beschimpfe, weil er ihn nicht kennt. Und so auch alle die Verbote gegen dergleichen Dinge, welche die übrigen Gesetze der Griechen und Römer enthalten. Warum also hat Epikur und die Stoiker gelehrt, mit Schwestern und Knaben zu verkehren? Lehren, mit denen sie die Bibliotheken angefüllt haben, damit man ja von Kindheit an diesen rechtswidrigen S. 82 Verkehr lerne. Doch was brauch ich mich noch länger mit diesen Dingen abzugeben, da sie von ihren sogenannten Göttern ähnliche Handlungen zu berichten wissen?