10.
1. Darum haben die in dem Gesetz enthaltenen Gebote und ebenso die Gebote, die vor dem Gesetz für die nicht unter dem Gesetz Stehenden gegeben waren1 (denn „für einen Gerechten ist das Gesetz nicht vorhanden“2) bestimmt, daß, wer das Leben3 erwählte, ewige und selige Belohnung erhalten solle, andererseits aber zugelassen, daß, wer Freude an der Schlechtigkeit gefunden hat, bei dem bleibt, was er sich erwählte,4 und wiederum, daß die Seele, die sich hinsichtlich der Erkenntnis der Tugend und des Wachstums in der Gerechtigkeit immer weiter zum Guten entwickelt, eine bessere Stelle in dem Weltall erhält, da sie sich mit jeder Stufe des Fortschritts immer mehr nach dem Zustand der Leidenschaftslosigkeit „ausstreckt“,5 bis sie „in das vollkommene Mannesalter“6 gelangt, was die höchste Stufe sowohl der Erkenntnis als auch des Erbes ist.
2. Diese heilsamen Veränderungen geschehen in regelrechter Ordnung nach der Reihenfolge des S. c18 Wechsels, je nach dem Unterschied von Zeit und Ort und Ehren und Erkenntnissen und Erbteilen und Dienstleistungen, eine Veränderung nach der anderen bis hinauf zu der alles überragenden, die dem Herrn in unaufhörlichem Schauen ganz nahe ist.
3. Das Liebenswerte7 kann aber zum Schauen seiner selbst einen jeden führen,8 der sich aus Liebe zur Erkenntnis völlig dem Schauen hingegeben hat.