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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Clément d'Alexandrie (150-215) Stromata Teppiche (BKV)
Siebtes Buch
VII. Kapitel

47.

1. Da aber das, was infolge von Vorsicht nicht verlorengegangen ist, durch Klugheit unverlierbar wird, so wird der Gnostiker bei der Vorsicht beharren, um nicht zu sündigen, bei der Klugheit aber, um die Tugend zu einem unverlierbaren Besitz zu machen.

2. Die Erkenntnis führt aber offenbar zur Klugheit,1 indem sie das zu erkennen lehrt, was zum dauernden Besitz der Tugend mithelfen kann.

3. Das größte ist freilich die Erkenntnis Gottes; deshalb wird auch durch sie die Unverlierbarkeit der Tugend gewahrt. Wer aber Gott erkannt hat, ist heilig und fromm. Damit haben wir also bewiesen, daß allein der Gnostiker fromm ist.

4. Dieser freut sich an dem vorhandenen Guten und ist fröhlich wegen des ihm Verheißenen, gerade als wäre es schon vorhanden. Denn das Verheißene ist ihm nicht verborgen, wie es begreiflich wäre, weil es noch abwesend ist; denn er hat bereits erkannt, wie beschaffen es ist.

5. Da er also durch seine Erkenntnis überzeugt ist, daß jedes einzelne von dem Zukünftigen bereits vorhanden ist, besitzt er es. Denn Mangel und Bedürfnis wird an dem Maßstab dessen gemessen, was einem jeden gebührt. Wenn er also Weisheit besitzt und die Weisheit etwas Göttliches ist, so ist der mit dem Bedürfnislosen Verbundene selbst bedürfnislos.

6. Denn die Mitteilung der Weisheit geht nicht so vor sich, daß die Tätigkeit des Gebers und des Empfängers in der Wechselwirkung von Bewegung und Hemmung stünden, auch nicht so, daß einer beraubt und dadurch selbst bedürftig würde; jedenfalls bleibt die wirkende Kraft offenbar durch die Mitteilung selbst unvermindert.

7. So besitzt also unser Gnostiker alles Gute der Anlage nach, aber noch nicht in meßbarer Wirklichkeit; denn sonst könnte er auch nicht S. c54 entsprechend den Stufen und Stellungen, für die er von Gott bestimmt ist, versetzt werden.


  1. Klugheit ist hier die Übersetzung des Wortes (xxx), die nach stoischer Lehre eine von den der (xxx) untergeordneten Tugenden ist; vgl. Chrysippos Fr. mor. 264.268. ↩

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