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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Clément d'Alexandrie (150-215) Stromata Teppiche (BKV)
Siebtes Buch
XVIII. Kapitel

109.

1. Nun wollen wir dieses Buch schließen. Aber vorher möchte ich noch für die, „welche die Wahrheit schauen wollen“,1 aus dem Gesetz über die Opfer einen kleinen Lichtstrahl darauf fallen lassen, daß die gewöhnlichen2 Juden und die Irrlehrer als unrein in Form einer geheimnisvollen Andeutung von der Kirche Gottes unterschieden werden.3

2.4 Die Schrift lehrt nämlich, daß die Opfertiere, die gespaltene Klauen haben und wiederkäuen, rein und Gott wohlgefällig sind;5 das hat den Sinn, daß die Gerechten durch den Glauben ihren Weg zum Vater und zum Sohn nehmen (denn darin besteht der feste Stand derer, die gespaltene Klauen haben) und „die Worte Gottes6 bei Nacht und am Tage im Herzen bewegen“7 und in dem Wissensbehältnis ihrer Seele überdenken; dieses Nachdenken, das eine gnostische Übung ist, bezeichnet das Gesetz sinnbildlich als das Wiederkäuen eines reinen Tieres.

S. c112 3. Diejenigen Tiere aber, denen entweder diese beiden Merkmale fehlen oder doch das eine davon fehlt, scheidet das Gesetz als unrein aus. Dementsprechend weist es mit den Tieren, die zwar wiederkäuen, aber keine gespaltenen Klauen haben, auf die große Masse der Juden hin, die zwar die Worte Gottes im Munde führen, aber nicht den Glauben und die Art des Gehens haben, das durch den Sohn zum Vater hinführt und auf die Wahrheit gegründet ist.

4. Daher ist diese Art von Lebewesen auch der Gefahr des Fallens ausgesetzt, da sie nicht gespaltene Klauen haben und sie sich nicht auf den doppelten Inhalt des Glaubens stützen können. „Denn niemand“, so heißt es, „kennt den Vater als der Sohn und wem es der Sohn offenbart.“8

5. Andererseits sind wieder unrein auch jene Tiere, die zwar gespaltene Klauen haben, aber nicht wiederkäuen.

6. Damit weist er auf die Irrlehrer hin, die zwar bei ihrem Gehen die Füße auf den Namen des Vaters und des Sohnes gesetzt haben, die aber nicht dazu fähig sind, die genaue Bedeutung der Worte durch feine Untersuchungen festzustellen und alle Schwierigkeiten zu beseitigen und sich außerdem um die Werke der Gerechtigkeit nur im ganzen und großen, nicht mit der ins einzelne gehenden Sorgfalt kümmern, wenn sie sich überhaupt darum kümmern.


  1. Vgl. Platon, Staat V p. 475 E; Strom. I 93,3; II 24,3; V 16,2. ↩

  2. Vgl. Ex 1,7. ↩

  3. Vgl. Strom. III 73,4. ↩

  4. Zu 109,2 – 110,1 vgl. Irenäus V 8,2; Barnabasbrief 10,11 (Strom. V 51,4; Paid. III 76,1 f.); Philon, De agric. 142 ff.; Novat. De cib. Jud. 3. ↩

  5. Vgl. Lev 11,3 ff.; Dtn 14,6. ↩

  6. Vgl. Röm 3,2; Num 24,16. ↩

  7. Vgl. Ps 1,2. ↩

  8. Lk 10,22; Mt 11,27. ↩

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