11.
1. Der Glaube ist also nicht mehr die treffliche Leistung freien Entschlusses, wenn er ein natürlicher Vorzug ist; und denjenigen, der nicht zum Glauben gekommen ist, wird keine gerechte Vergeltung treffen, da er ja schuldlos ist; und ebenso hat der zum Glauben Gekommene kein Verdienst, und Eigenart und Verschiedenheit von Glauben und Unglauben kann wenn man es recht erwägt, weder dem Lob noch gar dem Tadel unterliegen, da veranlassende Ursache dafür die natürliche Notwendigkeit ist, die von dem Allmächtigen stammt. Wenn wir aber durch natürliche Wirkungen, wie die leblosen Marionetten durch Fäden, hin und her bewegt werden, dann gibt es kein freiwillig und unfreiwillig und keinen Trieb mehr, der die veranlassende Ursache dazu wäre.1
2. Und ich kann das für kein Lebewesen mehr halten, dessen Trieb einem Zwang unterliegt, indem er von einer äußeren Ursache in Bewegung gesetzt wird. Wo bleibt da noch die Buße des S. a158 früher Ungläubigen, um deretwillen die Sündenvergebung erfolgt? Daher ist dann auch die Taufe nicht mehr sinnvoll noch das selige Siegel2 noch die Lehre von Sohn und Vater; vielmehr erweist sich ihnen als Gott, wie mir scheint, die Verteilung der Naturen, bei der die Grundlage der Erlösung, der Glaube aus eigener Entscheidung, völlig ausgeschlossen ist.