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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Clement of Alexandria (150-215) Stromata Teppiche (BKV)
Zweites Buch
IV. Kapitel

18.

1. Aber auch der Philosoph Platon sagt in den „Gesetzen“, daß „jeder, der selig und glücklich werden wolle, gleich von Anfang an der Wahrheit teilhaftig werden müsse, damit er so lange Zeit als möglich im Besitz der Wahrheit lebe; denn nur er ist zuverlässig; unzuverlässig aber ist der andere, dem die beabsichtigte Unwahrheit lieb ist; wem aber unbeabsichtigte Unwahrheit lieb ist, der ist unverständig; von diesem beiden ist aber weder das eine noch das andere erstrebenswert; denn ohne Freunde ist jeder, der unzuverlässig und töricht ist.“1

2. Und im „Euthydemos“ nennt er dies wohl andeutungsweise eine „königliche“ Weisheit.2 Im „Staatsmann“ freilich sagt er wörtlich: „Daher ist das Wissen des wahren Königs etwas Königliches, und wer dieses besitzt, mag er nun ein Herrscher oder ein Privatmann sein, wird gerade mit Rücksicht auf diese Fähigkeit selbst mit Recht königlich genannt werden.“3

3. So sind denn die an Christus Gläubigen wacker4 und heißen auch so, wie wahrhaft „Königliche“ (sind und heißen) die einem König Nahestehenden: denn wie „die Weisen durch ihre Weisheit weise sind und die Gesetzlichen durch das Gesetz gesetzlich“,5 so sind die Christen durch den König Christus Königliche Christi.

4. Dann fügt er etwas später deutlich hinzu: „Das Richtige ist gesetzmäßig, und das richtige Wort ist Gesetz, und zwar ist es dies von Natur und nicht auf Grund von Geschriebenem und anderem.“6 Und der Eleatische Gastfreund S. a163 bezeichnete den königlichen und der Staatslenkung kundigen Mann als „beseeltes Gesetz“.7


  1. Platon, Gesetze V p. 730 BC. ↩

  2. Vgl. ebd. Euthydemos p. 291 D. ↩

  3. Ebd. Staatsmann p. 259 AB; vgl. p. 292 E. ↩

  4. Die Bezeichnung (xxx) chrästos (wacker) wird mit (xxx) Christos in etymologische Verbindung gebracht. ↩

  5. Platon, Minos p. 314 C. ↩

  6. Nicht wörtlich bei Platon; vgl. Minos p. 317 BC. ↩

  7. Der Ausdruck „beseeltes Gesetz“ findet sich nicht bei Platon; Strom I 167,3 ist er aus Philon entnommen; vgl. außerdem Musonius rell. p. 37,1 f. Hense. Zum übrigen vgl. Platon, Staatsmann p. 295 E ff.; 311 BC. ↩

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