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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Clément d'Alexandrie (150-215) Stromata Teppiche (BKV)
Zweites Buch
XII. Kapitel

55.

1. Alles Meinen, Urteilen, Vermuten und Lernen, kurz all das, wodurch wir leben und immer mit dem Menschengeschlecht verbunden sind, ist ein Zustimmen; dieses kann aber nichts anderes als Glauben sein, und der Begriff „Unglaube“, der ein Nichtvorhandensein von Glauben bedeutet, zeigt, daß Zustimmung und Glaube etwas Wirkliches sind; denn man kann doch nicht von der S. a192 Abwesenheit von etwas Nichtvorhandenem reden.

2. Und wenn man die Sache so ansieht, wie sie wirklich ist, so wird man finden, daß der Mensch von Natur mit Argwohn gegen die Zustimmung zur Lüge erfüllt ist, dagegen die Neigung in sich trägt, der Wahrheit zu glauben.

3. „Die Kraft also, die die Kirche zusammenhält, ist“, wie der Hirte sagt, „der Glaube, durch den die Auserwählten Gottes selig werden. Und die Tugend, die sich als männlich erweist, ist die Selbstbeherrschung. Mit ihnen ist Einfalt, Wissen, Unschuld, Keuschheit, Liebe verbunden. Diese alle sind Töchter des Glaubens.“1

4. Und an einer anderen Stelle: „Den Anfang macht der Glaube, darauf baut die Furcht auf, und die Liebe bringt die Vollendung.“2 „Daher muß man!“, sagt er, „den Herrn fürchten zur Auferbauung, aber nicht den Teufel zum Verderben“.

5. Und wieder an einer andren Stelle sagt er: „Wir müssen die Werke des Herrn, das ist seine Gebote, lieben und tun, dagegen müssen wir die Werke des Teufels fürchten und ihr Tun meiden; denn die Furcht Gottes erzieht und führt zur Liebe hin, die Furcht aber vor den Werken des Teufels hat den Haß zum Verbündeten.“3

6. Der nämlich sagt auch, daß die Reue „eine gewaltige Einsicht“ sei; „denn wer das bereut, was er getan hat, tut und sagt es nicht mehr; vielmehr macht er seiner Seele Vorwürfe wegen dessen, was er falsch gemacht hat, und tut Gutes.“4 „Nun unterscheidet sich Vergebung der Sünden von Reue, beide aber beweisen unsere eigene Entscheidungsfreiheit.“


  1. Vgl. Hermas, Vis III 8,3-5. ↩

  2. Vgl. ebd. III 8,7. ↩

  3. Vgl. ebd. Mand. VII 1-4. ↩

  4. Vgl. ebd. IV 2,2. ↩

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