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Werke Clemens von Alexandrien (150-215) Stromata Teppiche (BKV)
Zweites Buch
XIII. Kapitel

58.

S. a194 1. Wer sich also aus dem Heidentum und jenem früheren Leben dem Glauben zugewendet hat, der hat einmal Sündenvergebung erlangt. Wer aber auch darnach sündigt, und dann wieder Buße tat, der muß, auch wenn er Vergebung erlangt, sich doch fürchten, da ihm nicht noch einmal das Reinigungsbad zur Sündenvergebung zuteil wird.

2. Denn nicht nur die Götzen, die er zuvor als Götter verehrte, sondern auch die Taten seines früheren Lebens muß der verlassen, „der nicht aus Blut und nicht aus dem Willen des Fleisches“1 sondern im Geiste wiedergeboren wird.

3. Das bedeutet aber, daß er sich nicht in die gleiche Verfehlung verstricken lassen darf, so daß er noch einmal Buße tun müßte. Denn oft Buße zu tun, ist andererseits eine Übung im Sündigen, und infolge von Mangel an Selbstzucht die Neigung immer wieder nach der anderen Seite umzuschlagen.


  1. Joh 1,13. ↩

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Teppiche (BKV)
Kommentare zu diesem Werk
Elucidations of Stromata
Introductory Note to Clement of Alexandria

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