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1. Nun erfaßte zwar seinerzeit das Gesetz auch den, der ohne seine Absicht getötet hatte,1 ebenso wie den, der einen unfreiwilligen Samenfluß gehabt hatte,2 aber nicht in gleicher Weise wie den, der das absichtlich verschuldet hatte.
2. Jedoch wird auch jener wie wegen einer absichtlichen Tat bestraft werden müssen, wenn man den Vorfall in übertragenem Sinne auffaßt und auf seine wahre Bedeutung zurückführt. Denn in der Tat verdient Strafe, wer die lebenzeugende Lehre nicht bei sich behält; denn auch das ist eine unvernünftige Gemütsbewegung, da sie sich nahe mit Geschwätzigkeit berührt. „Ein Zuverlässiger ist entschlossen, die Dinge in seinem Innern zu verbergen.“3 Demnach unterliegt dem Gericht das vorsätzliche Tun.
3.„Denn der Herr prüft Herzen und Nieren“,4 und „wer so sieht, daß sich seine Begierde dabei entzündet“,5 wird gerichtet. Deswegen sagt der Herr: „Laß dich nicht gelüsten!“6 und spricht: „Dieses Volk ehrt mich mit seinen Lippen, aber ihr Herz ist weit von mir entfernt.“7
4. Denn Gott schaut auf die Gesinnung selbst, da er ja auch Lots Frau, als sie sich vorsätzlich nach der Schlechtigkeit der Welt umgewendet hatte, empfindungslos dort stehen ließ, indem er sie zu einem Salzstein werden und nicht weitergehen ließ,8 nicht als eine „dumme“ und wirkungslose Bildsäule, sondern um den verständig und achtsam zu machen, der in geistlicher Weise sehen kann.9