68.
1. Ein anderer dagegen sagte richtiger, die erste Seligpreisung gelte von denen, die den bösen Gedanken. die von Gott abwichen, nicht folgten; die zweite von denen, die nicht „auf dem geräumigen und breiten Wege“1 blieben, mögen es die sein, die unter dem Gesetze aufgewachsen waren, oder auch die, welche sich aus dem Heidentum bekehrt hatten; „Sitz der Unheilstifter“ sind aber wohl die Schauspielhäuser2 und die Gerichtssäle oder, was noch wahrscheinlicher ist, der Anschluß an die bösen und verderbenbringenden Mächte und die Teilnahme an ihren Werken.
2. „Aber an dem Gesetz des Herrn hat er sein Wohlgefallen.“3 Petrus nannte in seiner „Predigt“ den Herrn „Gesetz und Wort,“4
3. Der Gesetzgeber scheint aber auch noch auf andere Weise die Enthaltung von den drei Arten von Sünde zu lehren, von den Sünden mit Worten durch den Hinweis auf die stummen Fische; denn in der Tat ist gar manchmal Schweigen besser als Reden.5 „Es gibt auch des Schweigens nie Gefahr bringende Ehre.“6 Von den Sünden mit Taten aber durch die Nennung der fleischfressenden Raubvögel; von den Sünden in Gedanken durch Erwähnung des Schweins;7 denn „das Schwein freut S. a201 sich am Morast“8 und am Mist; und man soll nicht einmal „ein beflecktes Gewissen“ haben.9
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Vgl. Mt 7,13. ↩
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Vgl. Paid III 76,3. ↩
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Ps 1,2. ↩
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Petruspredigt Fr.1 v. Dobschütz Texte u. Unters. XI 1 S.18; vgl. Strom. I 182,3; Ecl. proph. 58. ↩
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Vgl. Euripides,Orestes 638 f. ↩
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Simonides von Keos Fr. 38 Diehl. ↩
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Die Übersetzung schließt sich an die in der Anmerkung der Textausgabe vorgeschlagene Ergänzung an. ↩
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Vgl. Herakleotos Fr. 13 Diels; vgl. Protr. 92,4; Strom. I 2,2. ↩
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Vgl. 1 Kor 8,7. ↩