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Werke Clemens von Alexandrien (150-215) Stromata Teppiche (BKV)
Zweites Buch
XVIII. Kapitel

92.

1. Mir scheint aber auch Pythagoras seine gütige Haltung gegen die unvernünftigen Tiere aus dem Gesetz entnommen zu haben.1 Jedenfalls hat das Gesetz geboten, bei den in den Schaf-, Ziegen- und Rinderherden neugeborenen Tieren auf die sofortige Verwendung, sogar zum Zweck der Opfer, zu verzichten, sowohl der Jungen wie auch ihrer Mütter wegen. Auf diese Weise wollte es, von unten her mit den unvernünftigen Tieren beginnend, allmählich zur Milde erziehen.2

2. „Überlaß also“, so heißt es, „der Mutter das Junge wenigstens die sieben ersten Tage!“3 Denn wenn nichts ohne einen bestimmten Zweck geschieht und den Müttern nach der Geburt Milch zur Ernährung der Jungen zuströmt, so versündigt sich an der Natur, wer das Neugeborene der ihm mit der Milch gebotenen Fürsorge beraubt.4

3. Also sollten sich die Griechen und alle, die sonst etwas am Gesetz auszusetzen haben, schämen, da sie, während dieses sogar bei den unvernünftigen Tieren Milde zeigt, sogar Menschensprößlinge aussetzen, obwohl sie das Gesetz durch das eben angeführte Gebot von alters her in prophetischer Weise von Grausamkeit hatte abhalten wollen.

4. Denn wenn es verbietet, daß die Jungen der unvernünftigen Tiere von ihrer Mutter getrennt werden, bevor sie gesäugt worden sind, so sucht es noch viel mehr da, wo es sich um Menschen handelt, die rohe und unbändige Sinnesart im voraus zu beeinflussen, damit sie, wenn auch nicht auf die Stimme der Natur doch wenigstens auf die Belehrung hören.


  1. Vgl. Pythagoras, Sent. Fr. 59 Mullach; Plut. Moral. p. 993 A ff. ↩

  2. Vgl. Ex 23,19; 34,26; Dtn 14,20; Philon, De virt. 126. ↩

  3. Vgl. Ex 22,30; Lev 22,27f. ↩

  4. Vgl. Philon a.a.O. 129 ↩

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Elucidations of Stromata
Introductory Note to Clement of Alexandria

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