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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Clement of Alexandria (150-215) Stromata Teppiche (BKV)
Zweites Buch
XXIII. Kapitel

146.

1. Keinen Anlaß zu Verdacht und übler Nachrede gibt aber ein Weib, wenn sie sich nicht über das ziemliche Maß hinaus putzt und schmückt, wenn sie ihren Sinn S. a256 unausgesetzt auf Gebet und Flehen richtet,1 sich vor vielem Ausgehen aus dem Hause hütet,2 sich soviel als möglich von dem Hinschauen auf die Nichtangehörigen fernhält und für ersprießlicher als unzeitiges Schwätzen die Sorge für das Hauswesen hält.3

2. „Wer aber eine geschiedene Frau heiratet, der bricht die Ehe“, heißt es; „denn wenn einer sein Weib entläßt, so veranlaßt er sie zum Ehebruch“,4 d.h. er zwingt sie dazu, Ehebruch mit sich treiben zu lassen.

3. Aber nicht nur derjenige, der sie entlassen hat, lädt diese Schuld auf sich, sondern auch derjenige, der sie bei sich aufnimmt, indem er dem Weibe den Anlaß zur Versündigung gibt; denn wenn er sie nicht aufnähme, würde sie zu ihrem Mann zurückkehren.


  1. Vgl. 1 Tim 5,5. ↩

  2. Ebd. 5,13. ↩

  3. Sacr. Par. 234 Holl. ↩

  4. Vgl. Mt 5,32; 19,9; Mk 10,11; Lk 16,18. ↩

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