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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Clément d'Alexandrie (150-215) Stromata Teppiche (BKV)
Drittes Buch
XII. Kapitel

80.

1. Und ein anderes Mal spricht er von dem Gesetz und gebraucht da einen Vergleich und sagt: „Denn die verheiratete Frau ist gesetzlich an ihren Mann gebunden, solange er lebt“,1 und die folgenden Worte. Und dann wieder: „Die Frau ist gebunden, solange ihr Mann lebt; wenn er aber gestorben ist, so steht es ihr frei, sich zu verheiraten, nur daß es in dem Herrn geschehe. Glücklich ist sie aber zu preisen, wenn sie so bleibt, wie sie ist, nach meiner Meinung.“2

2. In dem vorhergehenden Abschnitt aber sagt er: „Ihr seid getötet dem Gesetze gegenüber“, nicht der Ehe gegenüber, „damit ihr einem anderen gehört, dem, der von den Toten auferweckt worden ist,“3 als Braut4 und Kirche. Diese soll sich rein5 erhalten, sowohl in ihrem Innern von den der Wahrheit entgegengesetzten Gedanken als auch nach außen hin von den Versuchern, das heißt von denen, die sich den Sekten anschließen und dazu verführen wollen, dem einen Mann untreu zu werden, nämlich dem allmächtigen Gott; davor sollen wir uns rein erhalten, daß nicht, „wie die Schlange Eva getäuscht hat“,6 deren Name „Leben“ bedeutet,7 auch wir von der lüsternen Verschlagenheit der Irrlehren verführt werden und die Gebote übertreten.

3. Der zweite Abschnitt aber stellt die Einehe fest. Denn man darf nicht, wie einige die Stelle ausgelegt haben, annehmen, daß mit der Bindung des Weibes an den Mann die Verflechtung des Fleisches mit der Sterblichkeit gemeint sei.8 Denn er wirft jenen Leuten, die die Erfindung der Ehe geradezu dem Teufel zuschreiben, vor, daß ihre Denkweise die gottloser Menschen sei, da durch sie der Gesetzgeber der Gefahr einer Lästerung ausgesetzt ist.9


  1. Röm 7,2. ↩

  2. 1 Kor 7,39f. ↩

  3. Röm 7,4. ↩

  4. Vgl. z.B. Offb 21,2; 22,17. ↩

  5. 2 Kor 11,2. ↩

  6. Ebd. 11,3. ↩

  7. Vgl. Gen 3,20. ↩

  8. Vgl. Epiphanios, Haer. 46, wo Ähnliches als Lehre des Tatianus mitgeteilt wird. ↩

  9. Vgl. Strom. III 49,1; 81,6. ↩

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